Learning Agreement

Nach den Bestimmungen des ERASMUS-Programms müssen alle ERASMUS-Studierenden zu Beginn ihres Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement (einen vorläufigen Studienplan) erstellen und dem International Office der Universität Münster nach ihrer Rückkehr ein Transcript of Records (eine Leistungsübersicht) von ihrer Gastuniversität vorlegen.

Mit dem Learning Agreement vereinbaren Sie mit Ihrem ERASMUS-Koordinator an der Universität Münster und dem Koordinator an Ihrer Gastuniversität Ihren vorläufigen Studienplan für Ihren ERASMUS-Aufenthalt.

Das Learning Agreement muss online ausgefüllt werden. Auf den Seiten des International Office finden Sie einen Link zum hierfür vorgesehenen Portal, Ausfüllhinweise und weitere Informationen.

In manchen Fällen ist das Learning Agreement auch Bestandteil der Anmeldeunterlagen für die Gastuniversität: Einige Gastuniversitäten fordern ihre ERASMUS-Studierenden auf, bereits vor dem Aufenthalt zusammen mit den Anmeldeunterlagen ein Learning Agreement einzureichen, um auf diese Weise einen besseren Überblick zu erhalten, an welchen Kursen die Studierenden teilnehmen möchten. Informationen über das Kursangebot an Ihrer Gastuniversität finden Sie auf deren Homepage. Sollte das Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gastuniversität noch nicht rechtzeitig vorliegen, orientieren Sie sich bei der Kursauswahl an dem Kursangebot des laufenden oder abgeschlossenen Semesters, oder setzen Sie sich mit der Gastuniversität in Verbindung.

Es ist nicht mehr notwendig, Ihr Learning Agreement im Studieninformationszentrum unterschreiben zu lassen oder eingescannt per E-Mail zur Unterschrift schicken. Ihr Online Learning Agreement wird über die OLA-Website direkt an das SIZ gesendet und dort überprüft.

Gelegentlich kommt es vor, dass die Gastuniversitäten noch keine Online Learning Agreements nutzen. In diesen Fällen muss das offizielle Dokument der Universität Münster genutzt werden, welches Sie vom International Office per E-Mail erhalten.  

Ein Transcript of Records ist die Auflistung der von Ihnen im Ausland erbrachten Leistungen und der besuchten Vorlesungen und Veranstaltungen. Ein Vordruck für das Transcript of Records findet sich ebenfalls auf der Seite des International Office.

Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland reichen Sie das Learning Agreement, das Sie als PDF-Datei erhalten, nachdem es von allen Verantwortlichen unterzeichnet wurde, beim International Office der Universität Münster ein.

Ergänzende Hinweise zum Ausfüllen des Learning Agreements:

Bitte lesen Sie sich zunächst die Ausfüllhinweise des International Office durch. Die hier angegebenen Schritte beziehen sich darauf.

Schritt 2

Sending Responsible Person

Jan Niemann,
Erasmus Coordinator,
siz@uni-muenster.de, +492518321812

 

Sending Administrative Contact Person

Kann frei gelassen werden.

Schritt 3

Receiving Responsible Person

Zuständige Person an der Gastuniversität

 

Receiving Administrative Contact Person

Kann ebenfalls freigelassen werden.

Schritt 4

In Tabelle A tragen Sie Ihre Kurse ein.

 

In Tabelle B tragen Sie als Jurastudierende bitte keine konkreten Kurse ein.

Das Formular verlangt aber, dass in die Spalte etwas eingetragen wird. Es genügt in diesem Fall, wenn Sie einfach ein „/“ , “-„ oder „0“ eintragen. Die tatsächliche Anerkennung von Leistungen an der juristischen Fakultät wird davon nicht beeinträchtigt und erfolgt gesondert über den WiLMa-Antrag.

Ergänzen Sie zudem im Feld für die anzurechnenden Kurse folgenden Satz: "Eine etwaige Anrechnung erfolgt über den erforderlichen WiLMa-Antrag."

Sollten sich vor Ort Änderungen der Kurse ergeben, dann können Sie diese in die Tabelle A2 eintragen. Auch hierbei tragen Sie in Tabelle B2 die obenstehenden Hinweise ein.

Hinweise zur Auslandsanrechnung

Wenn Sie sich Kurse aus dem Ausland anrechnen lassen möchten, können Sie dies über einen gesonderten Wilma-Antrag machen. Genauere Infos dazu finden Sie hier. Das Learning Agreement beinhaltet zudem eine Tabelle für die erfolgten Anrechnungen. Je nachdem, ob Sie eine Anrechnung beantrag haben, anstreben oder nicht, reichen Sie folgende Dokumente (zusätzlich zu den vom International Office geforderten) ein:

Anrechnung erfolgt > Anrechnungsbescheid

Anrechnung (noch) nicht gewünscht > Hinweis in Tabelle des Learning Agreements (wenn möglich, mit Begründung, z.B. "Keine Anrechnung gewünscht, da bereits alle Leistungen für den Schwerpunkt an der Universität Münster erbracht.")

Sollten Sie aufgrund von Verzögerungen an der Gastuniversität oder bei der Bearbeitungs Ihres Anrechnungsantrags die Frist zur Einreichung der Dokumente beim International Office nicht einhalten können, bitten Sie unverzüglich um eine Fristverlängerung per E-Mail an erasmus.out@uni-muenster.de