In der Zeit vom 24. bis 27. September 2024 hatten vier Teilnehmer des Seminars im Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht gemeinsam mit Prof. Dr. Friederike Malorny und ihren Mitarbeitern die einmalige Gelegenheit, am 74. Deutschen Juristentag (DJT) in Stuttgart teilzunehmen. Der DJT, einer der bedeutendsten rechtlichen Kongresse in Deutschland, zieht alle zwei Jahre zahlreiche Juristen aus allen Bereichen der Rechtswissenschaft an. In sechs verschiedenen Abteilungen wird über die Zukunft des Rechts diskutiert. Am Ende werden Beschlüsse gefasst und als Empfehlung an die Legislative weitergeleitet.

Unsere Gruppe hat sich besonders mit der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht befasst, die in diesem Jahr das Gutachten von Prof. Dr. Christian Rolfs untersuchte: „Wen schützt das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht? – Empfiehlt sich eine Neuausrichtung seines Anwendungsbereichs?“ Dies passte perfekt zum Oberthema des Seminars, das die Exkursionsteilnehmer in diesem Semester durchlaufen hatten. Die in den Seminararbeiten behandelten Einzelthemen, darunter die Herausforderungen der Plattformarbeit, die komplexen Fragen der Scheinselbstständigkeit, der Schutz von Geschäftsführern und die historische Entwicklung des Arbeitnehmerbegriffs, konnten nun in Stuttgart vertieft werden. Die Seminarteilnehmer hatten die einmalige Chance, ihre Arbeitsergebnisse mit Experten aus Wissenschaft, Verbänden, Unternehmen sowie der Richterschaft und Anwaltschaft zu diskutieren – und trafen dabei auf viele der Gesichter, die sie bisher nur aus der Fachliteratur kannten.

Schon der Anreisetag bot einen ersten Höhepunkt. Die Präsidentin des baden-württembergischen Landtags, Muhterem Araslud, lud zu einem Empfang in den Landtag ein. Bei einem stimmungsvollen Abend mit Buffet und Live-Band knüpfte unsere Gruppe erste Kontakte mit anderen Kongressteilnehmern und führte ein persönliches Gespräch mit Frau Araslud.

Der Mittwoch begann mit fachlichen Vorträgen von renommierten Referenten, darunter Prof. Dr. Georg Annuß, Richterin am BSG Barbara Geiger und Prof. Dr. Eva Kocher. Der Gutachter, Prof. Dr. Christian Rolfs, nahm anschließend zu den vorgetragenen Thesen Stellung. Was folgte, war eine lebhafte Diskussion, die sich durch den restlichen Vormittag und den Nachmittag zog.

Die feierliche Eröffnungsveranstaltung fand am Nachmittag statt, deren Höhepunkt die Festrede des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), bildete. Der Tag endete in festlicher Atmosphäre mit der traditionellen Juristennacht. Zu Maultaschen und einem abwechslungsreichen Kulturprogramm – inklusive einer beeindruckenden Darbietung des Stuttgarter Balletts und musikalischen Einlagen des Juristenorchesters – konnten die Teilnehmer den Abend entspannt ausklingen lassen.

Am Donnerstag bekamen die Studierenden die Möglichkeit in einer lockeren Runde ihre Fragen zu den Referatsthemen des Arbeits- und Sozialrechts direkt an die Experten richten. Dabei entstanden ganz neue Denkanstöße und Ideen. In den Abteilungen wurden die Diskussionen vom Vortag am Nachmittag weitergeführt, bevor es zur mit Spannung erwarteten Abstimmung über die vorgeschlagenen Thesen kam.

Der Abend stand ganz im Zeichen von Austausch und Geselligkeit. Bei einem humorvollen Jura Slam und der ausgelassenen Law & Order-Party knüpften wir neue Kontakte und tanzten bis in die Nacht hinein.

Am Freitag begaben wir uns auf die Heimreise. Mit vielen neuen Eindrücken, spannenden Gesprächen und prall gefüllten Koffern voller Giveaways. Wir sind überaus dankbar für diese intensiven und lehrreichen Tage, die durch die hervorragende Organisation und die Unterstützung von DLA Piper ermöglicht wurden.