Im Rahmen unserer Reihe „Gastvorträge im Arbeitsrecht“ hatten wir am 8. Oktober 2024 das Vergnügen, Dr. Nils Schramm von der Kanzlei Schramm Meyer Kuhnke an der Universität Münster begrüßen zu können. Sein Vortrag bot einen spannenden Einblick in die arbeitsrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Thema #METOO im Unternehmenskontext. Anhand eines aktuellen Falls, nämlich dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2019 (2 ABR 2/19), verdeutlichte Dr. Schramm die komplexen rechtlichen Fragen, die sich in solchen Situationen stellen.

Ein besonderer Fokus lag auf den arbeitsrechtlichen Herausforderungen, die sich im Kontext von #METOO ergeben, insbesondere im Hinblick auf den Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern. Dieses Thema ist von besonderer Relevanz, da es direkt mit dem diesjährigen Thema des 74. Deutschen Juristentages „Wen schützt das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht“ in Verbindung steht, das auch Gegenstand des aktuellen Seminars des Schwerpunktes „Arbeit und Soziales“ an der Universität Münster ist.

In seinem engagierten und interaktiven Vortrag erarbeitete Dr. Schramm gemeinsam mit den Studierenden die hohen Hürden, die aus anwaltlicher Sicht genommen werden müssen, um eine wirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden aussprechen zu können. Dabei gelang es ihm, den komplexen Sachverhalt verständlich zu machen, und dadurch die Studierenden für dieses Thema zu begeistern.

Wir möchten uns bei Dr. Nils Schramm herzlich für seinen spannenden Vortrag bedanken!