Am 25.04.2024 durften wir Dr. Flavia Lang und Dr. Hubertus Reinbach im Rahmen der Vortragsreihe „Gastvorträge im Arbeitsrecht“ an der Universität Münster begrüßen. Beide haben an der Bucerius Law School in Hamburg studiert und sind als Anwälte bei Freshfields Bruckhaus Deringer im Bereich Arbeitsrecht tätig. Zu ihrem Tätigkeitsbereich zählt unter anderem die Beratung von Arbeitgebern bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere beim Einsatz neuer Technologien im Betrieb.
In ihrem Vortrag befassten sich Dr. Lang und Dr. Reinbach mit rechtlichen Fragestellungen rund um den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in Arbeitsverhältnissen. Sie unterschieden zwischen dem Einsatz von KI in der Anbahnungs-, Durchführungs- und Beendigungsphase des einzelnen Arbeitsverhältnisses und behandelten einzelne Fragestellungen aus dem Datenschutzrecht, Antidiskriminierungsrecht, Betriebsverfassungsrecht sowie Individualarbeitsrecht. Ein Schwerpunkt lag unter anderem bei der Frage, wann der Mitbestimmungstatbestand aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beim Einsatz von KI einschlägig sein kann. Als Aufhänger diente eines der ersten Urteile zum Thema KI vom ArbG Hamburg (Beschl. v. 16.01.2024 – Az. 24 BVGa 1/24 ), anhand dessen das Problem ausführlich mit den Studierenden diskutiert wurde. Eindrücklich schilderten Dr. Lang und Dr. Reinbach ebenfalls, wie KI ihren Arbeitsalltag in der Kanzlei schon jetzt beeinflusst. Am Ende wurde noch ein Ausblick auf die Folgen der europäischen KI-VO gegeben.
Im Anschluss an den Vortrag konnten alle Teilnehmenden in ungezwungener Atmosphäre bei Brezel & Wein den Vortrag Revue passieren und den Abend ausklingen lassen.