Promotion

Am Lehrstuhl werden laufend Dissertationen aus dem Forschungsbereich des Lehrstuhls betreut.

Dissertationsvorhaben von externen Kandidat:innen können nur unter folgenden Voraussetzungen betreut werden:

Bewerber:innen müssen

  • das erste Staatsexamen mit mindestens vollbefriedigend bestanden haben,
  • die (weiteren) Voraussetzungen der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erfüllen und
  • einen konkreten Themenvorschlag, idealerweise mit Exposé, vorlegen, der zum Forschungsbereich des Lehrstuhls passt.

Außerdem müssen am Lehrstuhl ausreichend Kapazitäten für die Betreuung weiterer externer Dissertationsvorhaben vorhanden sein, auch um die Qualität der Betreuung sicherzustellen. Hierüber – und damit über die Betreuung insgesamt – kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Bitte richten Sie etwaige Betreuungsanfragen in einem pdf mit allen notwendigen Nachweisen und Zeugnissen an: iup@uni-muenster.de.