Strafrechtspolitik

Prof. Dr. Mark Deiters ist Mitglied des Arbeitskreises Alternativ-Entwurf (AE), dem derzeit 18 Professorinnen und Professoren angehören. Seit dem historisch wirkungsmächtigen AE 1966, mit dem die damaligen Mitglieder des Arbeitskreises für ein modernes und dem Resozialisierungsgedanken verpflichteten Sanktionrecht eintraten, verfolgt die Gruppe konsequent das Ziel, durch wissenschaftlich fundierte Gesetzgebungsvorschläge auf Verbesserung des Straf- und Strafverfahrensrechts hinzuwirken. Maßgeblich mitgewirkt hat Mark Deiters an dem 2019 veröffentlichten Alternativ-Entwurf "Abgekürzte Verfahren im Rechtsstaat".

Darüber hinaus war er Gutachter für die strafrechtliche Abteilung des 73. Juristentages, der ursprünglich 2020 in Hamburg stattfinden sollte, dann aber pandemiebedingt erst 2022 in Bonn zusammenkommen konnte. Auch ansonsten nimmt Mark Deiters regelmäßig Stellung zu strafrechtspolitischen Fragestellungen, zumeist zum Strafverfahrens- und zum Wirtschaftsstrafrecht.

 

73. Deutscher Juristentag 2022 fordert Modernisiserung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes

2022 hat die strafrechtliche Abteilung des 73. Deutschen Juristentages über die Zukunft des strafprozessualen Unmittelbarkeitsgrundsatzes beraten. Einhellig wurde der Grundsatz der materiellen Unmittelbarkeit als zentrales Prinzip des Strafverfahrens bekräftigt. Zugleich wird in den Beschlüssen aber eine grundlegende Modernisierung der Form des gesetzlich zulässigen Beweistransfers gefordert. Eine kursorische Zusammenfassung der Beschlüsse findet sich in dem auf Linkedin veröffentlichten Beitrag "Juristentag empfiehlt Modernisierung der gesetzlichen Regeln der Unmittelbarkeit im Strafprozess". Eine Kurzfassung der Thesen des Gutachtens findet sich in der NJW-Beilage zum Juristentag (Beck-Online).