1. Dialog Internationales Familienrecht
Der Dialog Internationales Familienrecht ist in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Christine Budzikiewicz von der Universität Marburg, die auch im Jahr 2019 den zweiten Dialog veranstalten wird, sowie mit Rechtsanwältin Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, die die anwaltliche Perspektive einspeist, und Prof. Dr. Frank Klinkhammer, Richter am BGH, der für die richterliche Sichtweise steht, entwickelt worden. Er will ein neues, jährlich stattfindendes Forum zu den aktuellen Fragen des Internationalen Familienrechts bieten. Zentrales Anliegen ist es dabei, schwierige Problemfelder in intensiver Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft zu behandeln, um so zu einem passgenauen, rechtssicheren Umgang mit einzelnen Rechtsfragen zu gelangen, der gerade auch den besonderen familientypischen Interessen gerecht wird.
Im intensiven Gespräch konnten beim ersten Dialog in Münster komplexe Rechtsfragen von hoher praktischer Relevanz diskutiert und Lösungen erarbeitet werden. Den Auftakt bildeten kollisionsrechtliche Fragestellungen im Kontext der Migrationsbewegung der jüngsten Zeit. Im Fokus standen zunächst die Spezifika der Bestimmung des Personalstatuts von Flüchtlingen. Stefan Arnold ging in seinem Vortrag der Frage nach dem „Begriff des Flüchtlings und der Reichweite des Personalstatuts im Sinne der GFK“ nach. Daran schloss sich die richterliche Perspektive von Werner Dürbeck auf die „Familienrechtliche Behandlung minderjähriger Flüchtlinge“ an.
Es folgten Überlegungen zur Anknüpfung. Christine Budzikiewicz sprach hierzu unter dem Titel „Der gewöhnliche Aufenthalt von Flüchtlingen als Anknüpfungspunkt im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht“ und zeigte auf, wie schwierig es ist, den gewöhnlichen Aufenthalb bei Menschen auf der Flucht zu bestimmen. Kerstin Niethammer-Jürgens untersuchte in ihrem Vortrag zu „Auswirkungen des Flüchtlingsstatus auf Gerichtsstandsvereinbarung und Rechtswahl“ aus Sicht der Praxis, wie weitgehend Art. 12 GFK Rechtswahlmöglichkeiten einschränken kann.
Den zweiten Tagungstag eröffnete Dagmar Coester-Waltjen und erläuterte in ihrem Referat zu „Polygamie und sonstige Eheverbote“ wie nötig offener und respektvoller Umgang mit fremdem Recht im IPR ist. Einen weiteren Blick aus der Wissenschaft vermittelte Tobias Helms zum „Begriff des Kindes im Internationalen Familienrecht“, bevor Urs Peter Gruber im Rahmen der Praxiswerkstatt über „Überraschende Risiken bei der Rechtswahl“ aufklärte.
An die einzelnen Vorträge schlossen sich stets genauso lebendige wie herausfordernde (und oft noch weit in die Kaffeepause hinein geführte) Diskussionen zwischen den Tagungsteilnehmern aus Praxis und Wissenschaft. Ein Tagungsband ist in Vorbereitung.