Klausurwochen 

Die Klausuren finden grundsätzlich in der letzten Vorlesungswoche und der ersten Semesterferienwoche statt. Bitte beachten Sie hierfür die Semesterzeiten. Gelegentlich gibt es auch vorgezogene Klausurtermine, z.B. im Anschluss an Blockveranstaltungen. Die konkreten Klausurtermine werden zum Vorlesungsbeginn auf der Prüfungsamtsseite bekanntgemacht.

Dabei unterscheidet sich das Anmeldeverfahren je nach Studiengang. 

Studiengang Rechtswissenschaft 

Klausuranmeldung und Fristen 

Die Anmeldung zu den Klausuren und Hausarbeiten der Zwischenprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung erfolgt elektronisch über das Elektronische Prüfungsverwaltungssystem der Fakultät WILMA II. Bei der Anmeldung muss die Nutzerkennung und das Passwort des Zentrums für Informationsverarbeitung (ZIV) eingegeben werden. Nach der erfolgreichen An- bzw. Abmeldung erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung per E-Mail an ihre vom ZIV zugeteilte E-Mail-Adresse, die der Nutzerkennung entspricht. Für Seminare ist zusätzlich eine Bewerbung im Institut des Seminarleiters erforderlich.

Die Anmeldung zu den Semesterabschlussklausuren als Teilprüfungen der Zwischenprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft erfolgt ausschließlich über WiLMa II. Die An- und Abmeldefrist endet am vorletzten Montag vor der Woche, in der die Klausur geschrieben wird.

Anmeldung zu Hausarbeiten und Zwischenprüfung 

Die Anmeldung zu den Zwischenprüfungshausarbeiten erfolgt ebenfalls ausschließlich über WiLMa II. Die Anmeldung in WiLMa II muss spätestens 2 Wochen vor Abgabe der Hausarbeit erfolgen. Den Abgabetermin legt der zuständige Prüfer fest.

Seminaranmeldung

Sie dürfen sich nur für ein Seminar anmelden, das zu Ihrem Schwerpunktbereich passt. Ob ein Seminar(-thema) zu Ihrem Schwerpunktbereich passt, entscheidet der Seminarleiter, im Zweifel fragen Sie zuerst den Seminarleiter. Bitte teilen Sie dem Institut auch mit, in welcher Form Sie das Seminar absolvieren wollen  (Kolloquium, nur häusliche Arbeit, Seminar mit beiden Teilprüfungen, separat benotet, oder ggf. noch nach altem Recht mit Gesamtnote).
Die Anmeldefrist für Seminare endet immer drei Wochen vor Vorlesungsende des vorausgehenden Semesters. Bis zu diesem Termin müssen Sie sich in Wilma II für ein Seminar als Teilprüfung Ihrer Schwerpunktbereichsprüfung anmelden (in Schwerpunktbereichen mit mehr als einem Seminar dürfen Sie sich für entsprechend mehr Seminare anmelden). Gleichzeitig müssen Sie Ihre Bewerbung im Institut des Seminarleiters einreichen. Reichen Sie bitte mit Ihrer Bewerbung eine Notenübersicht über Ihre bisherigen Studienleistungen ein, die Sie aus Wilma II ("Meine Noten") selbst ausdrucken können. Eine verbindliche Zusage (oder ggf. Ablehnung) erhalten Sie erst nach Ablauf der Anmeldefrist.
Erst nach dem Anmeldeschluss finden die Seminarvorbesprechungen mit Themenvergabe statt. Übersteigt in einem Seminar die Anzahl der Bewerber die vorhandenen Plätze, muss der Seminarleiter eine Auswahl treffen. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • - ob Sie bereits über einschlägige Fachkenntnis verfügen,
  • - wie erfolgreich Sie bisher an Lehrveranstaltungen teilgenommen haben,
  • - ob die Zwischenprüfung länger als bei anderen Bewerberinnen/Bewerbern zurückliegt.

Wenn Sie keinen Seminarplatz erhalten haben (Ablehnung), können Sie an der Restplatzbörse teilnehmen. Das Prüfungsamt versucht dann, Ihnen einen noch freien Seminarplatz für Ihren Schwerpunktbereich zu vermitteln. Steht kein Platz mehr zur Verfügung, können Sie beantragen stattdessen eine Hausarbeit aus Ihrem Schwerpunktbereich anfertigen zu dürfen.

Anmeldeverfahren für die Bachelorstudiengänge Politik und Recht, Wirtschaft und Recht

Wenn Bachelorstudierende an einem juristischen Seminar teilnehmen, müssen sie sich ebenso wie Jurastudierende innerhalb der Anmeldefrist doppelt anmelden. Zum einen müssen sie sich mit einer Notenübersicht und einem Anmeldeformular beim Institut des Seminarleiters (PDF) bewerben. Der obere Teil dieses Formulars ist von den Studierenden selbst auszufüllen, der Rest wird vom Institut ergänzt und nach der Notenvergabe beim Prüfungssamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingereicht.

Außerdem müssen die Studierenden sich beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät persönlich anmelden, und zwar innerhalb der Anmeldefrist, die gleichermaßen für Jurastudierende und Bachelorstudierende gilt. Für die Anmeldung beim Prüfungsamt ist ein weiteres, dafür vorgesehenes Anmeldeformular beim Prüfungsamt (PDF) zu verwenden.

Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise zur juristischen Bachelorarbeit auf der BASIC-Seite.

Anmeldeverfahren für Master deutsches Recht und internationale Gaststudierende

Studierende im Studiengang Master Deutsches Recht und ERASMUS-Studierende melden sich in WiLMa I an. Diese Seite ist nur innerhalb des Universitätsnetzes erreichbar. Nutzen Sie entweder die zur Verfügung stehenden Rechner in der Universität oder melden sich via  VPN vom häuslichen Arbeitsplatz zuvor am Universitätsnetz an.

Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren für Incomings entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (PDF).