Rechtliche Herausforderungen der Anpassung an den Klimawandel

Bericht über das Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster am 24. Oktober 2022

Während dem auf eine Begrenzung des anthropogen verursachten Klimawandels gerichteten Klimaschutz seit längerem ein eigenständiges Rechtsgebiet „Klimaschutzrecht“ korrespondiert und der Klimaschutz insbesondere auch im Planungsrecht eine prominente Rolle einnimmt, gilt dies für die rechtliche Begleitung der Anpassung an den Klimawandel noch nicht in gleicher Weise, obgleich angesichts bereits eingetretener unumkehrbarer Klimawandelfolgen An­passungsmaßnahmen unerlässlich und insoweit mindestens ebenso vielfältige und komplexe Rechtsfragen aufgeworfen sind. Die tatsächlichen Herausforderungen wurden in den Sommer­monaten der vergangenen Jahre mit langen Hitze- und Dürreperioden einerseits, Starkregen­ereignissen und Hochwasserkatastrophen andererseits, besonders greifbar. Ebenso wie das Klimaschutzrecht ein „Mehrebenenrecht“ darstellt, sind auch bei der rechtswissenschaftlichen Begleitung der Anpassung an den Klimawandel die Ebenen des Völkerrechts, des Unionsrechts und des nationalen Rechts in den Blick zu nehmen; weitere Ausdifferenzierungen ergeben sich für das deutsche Bau- und Planungsrecht ferner aus der Unterscheidung von Bundes- und Landesraumordnung, überörtlichen Fachplanungen und kommunaler Planung. Dieses viel­schichtige Querschnittsthema wollte das diesjährige Symposium des Zentralinstituts für Raum­planung an der Universität Münster (ZIR) aus repräsentativen, grundlegenden wie aktuellen, Blickwinkeln beleuchten und hierdurch Wissenschaft und Praxis miteinander ins Gespräch bringen. Die Veranstaltung fand unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Sabine Schlacke am 24.10.2022 mit rund 100 Teilnehmern aus Verwaltung, Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft als Videokonferenz statt.

Die Symposien des ZIR werden traditionell durch Berichte über aktuelle Entwicklungen in den Arbeitsbereichen der Bundes- und Landesministerien, die das Institut fördern, eröffnet. Diese Berichte können über den engeren Rahmen des Veranstaltungsthemas hinausgehen.

Die aktuellen Entwicklungen im Bau- und Planungsrecht auf Bundesebene beleuchtete Dr. Jens Wahlhäuser, im Bundeskanzleramt zuständig für die Angelegenheiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Über aktuelle Entwicklungen auf Landesebene berichtete für das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als oberste Landespla­nungsbehörde Karin Weirich-Brämer.

Den Kreis der spezifisch auf das Tagungsthema ausgerichteten Vorträge eröffnete Prof. Dr. Patrick Hilbert, Universität Münster, mit einer Analyse der Klimawandelanpassungsstrategien auf den Ebenen des internationalen, des supranationalen und des nationales Rechts.

Im Raumordnungsrecht der Bundesrepublik ist die Aufgabe der Anpassung an den Klima­wandel in den Grundsätzen der Raumordnung verankert, vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 S. 7 sowie Satz 2 und Satz 5 ROG, bleibt allerdings, so Prof. Dr. Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig, in seinem Vortrag über die Klimawandelanpassung in der Regionalplanung, gerade im Vergleich zur Aufgabe des Klimaschutzes noch im Ungefähren.

Mit der örtlichen Ebene des Städtebaurechts beleuchtete Dr. Juliane Albrecht vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR), Dresden, ein weiteres besonders bedeutsames Handlungsfeld der Klimawandelanpassung; denn Städte werden durch Extremwetterereignisse besonders intensiv betroffen, die bauliche Entwicklung spielt für die Risikovorsorge eine Schlüsselrolle.

Unter den vielfältigen Handlungsfeldern der Klimawandelanpassung hat – zuletzt insbesondere durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 – der Hochwasserschutz besondere Aufmerksam­keit erfahren. Ministerialdirigent Dr. Jörg Wagner vom BMWSB, Berlin, nahm diese Aufgabe Vortrag sowohl für die Ebene der Raumordnung als auch für die der Bauleitplanung in den Blick.

Die inhaltliche Breite und die grundsätzliche wie praktische Bedeutung des Veranstaltungs­themas sowie der gehaltenen Vorträge spiegelte sich in den von Prof. Dr. Sabine Schlacke, Prof. Dr. Susan Grotefels, Jun.-Prof. Dr. Cathrin Zengerling, LL.M., (Universität Freiburg i. Br.) und Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Beckmann (Münster) moderierten Diskussionen wider. Die Referate sowie Zusammenfassungen der anschließenden Diskussionen werden in einem Tagungsband versammelt, der in Kürze in der Schriftenreihe des ZIR, den „Beiträge(n) zum Raumplanungsrecht“, im Berliner Lexxion Verlag erscheinen wird.