Wohnraumvorsorge und Freiraumschutz – nachhaltige Flächennutzung durch Baurecht

Symposium am 5. Oktober 2021

Die gewachsene Nachfrage nach Wohnraum und der hiermit einhergehende steile Anstieg der Mieten und Grundstückspreise in vielen Städten und Regionen der Bundesrepublik haben seit Jahren ein dringendes Bedürfnis für eine Schaffung weiteren Baulands und der Sicherung be­zahlbaren Wohnens hervorgerufen. Dem soll namentlich das am 23.06.2021 in Kraft getretene „Gesetz zur Mobilisierung von Bauland“ Rechnung tragen, u.a. etwa durch Maßnahmen für „Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten“ (vgl. § 201a BauGB), die Einführung eines sektoralen Bebauungsplans für die Wohnraumversorgung (§ 9 Abs. 2d BauGB) sowie Modifi­zierungen der Vorschriften über das gemeindliche Vorkaufsrecht (§§ 24 ff. BauGB) und der Befreiungsmöglichkeiten (§ 31 Abs. 2 BauGB). Beibehalten wurde überdies die Möglichkeit einer Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Bebauungsplanverfahren (§ 13b BauGB). Die Schaffung von Bauland und der Wohnungsbau stehen indes in einem latenten Konflikt zu dem aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes zentralen Anliegen des Freiraumschutzes und der hierfür notwendigen Reduzierung des Flächenverbrauchs. Dieses Spannungsfeld von Wohnraumsicherung und Freiraumschutz wollte das Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster (ZIR) auf seinem diesjährigen Symposium aus reprä­sentativen, grundlegenden wie aktuellen, Blickwinkeln beleuchten und der Frage nachgehen, wie sich die gegenläufigen Anliegen durch das Baurecht im Sinne einer „nachhaltigen Flächen­nutzung“ in Einklang bringen lassen. Glücklicherweise konnte die Veranstaltung wieder in Präsenz – wenngleich mit pandemiebedingt reduzierter Teilnehmerzahl – stattfinden: Rund 70 Teilnehmer aus Verwaltung, Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft versammelten sich am 05.10.2021 unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Sabine Schlacke in der Aula der Universität Münster zum fachlichen Austausch.