Planung, Zulassung und Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben

Symposi­um am 5. November 2020

Komplexe Infrastrukturvorhaben wie Verkehrswege, Flughäfen oder Energieleitungen werfen sowohl in den Phasen ihrer Planung und Zulassung als auch in der Phase ihrer Verwirklichung eine Fülle nicht minder komplexer Rechtsfragen auf. Nicht nur sind hier die Ent­schei­­dungs­be­fugnisse ver­schiedener kommunaler und überörtlicher Planungsträger – die der Raum­­ordnung, der Bauleitplanung und der Fach­planung – aufeinander abzustimmen. Überaus anspruchsvoll sind auch – nicht zuletzt aufgrund vielfältiger unionsrechtlicher Vorgaben – die verfahrens­recht­lichen und materiell-rechtlichen Anforderungen an das zen­trale Zu­lassungsinstrument des Infrastrukturrechts, die Plan­feststellung. Trotz gewachsener Komplexität drängen Politik, Wirt­schaft und Gesellschaft auf eine Beschleunigung des Infrastrukturausbaus und der ggf. Jahr­zehn­te dauernden Planungs- und Zulassungsverfahren. Die „Beschleunigungsgesetz­ge­bung“ hat dementsprechend in der Bundesrepublik eine gewisse Tradition, die in den letzten beiden Jahren u.a. mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018 sowie dem Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungs­ausbaus vom 13.5.2019 fortgeführt wurde. Weitere Bemühungen um Verfahrensstraffung wer­den mit dem gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren befindli­chen Gesetz zur Beschleuni­gung von Investitionen (Investitionsbeschleunigungsgesetz) ver­folgt; und ebenfalls einen Be­schleu­ni­­gungs­effekt erhofft man sich von dem am 22.3.2020 erlassenen Maßnahmengesetz­vor­berei­tungs­­gesetz (MgvG), das die Zulassung bestimmter Vorhaben der Verkehrsinfrastruk­tur durch Parlamentsgesetz anstelle durch Planfeststellung ermöglichen soll. Schließlich sind auch für die Phase der Vorhabenverwirklichung spezifische enteignungsrechtliche Instrumente geschaffen worden, die auf Beschleunigung zielen.