Planung, Zulassung und Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben
Symposium am 5. November 2020
Komplexe Infrastrukturvorhaben wie Verkehrswege, Flughäfen oder Energieleitungen werfen sowohl in den Phasen ihrer Planung und Zulassung als auch in der Phase ihrer Verwirklichung eine Fülle nicht minder komplexer Rechtsfragen auf. Nicht nur sind hier die Entscheidungsbefugnisse verschiedener kommunaler und überörtlicher Planungsträger – die der Raumordnung, der Bauleitplanung und der Fachplanung – aufeinander abzustimmen. Überaus anspruchsvoll sind auch – nicht zuletzt aufgrund vielfältiger unionsrechtlicher Vorgaben – die verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Anforderungen an das zentrale Zulassungsinstrument des Infrastrukturrechts, die Planfeststellung. Trotz gewachsener Komplexität drängen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf eine Beschleunigung des Infrastrukturausbaus und der ggf. Jahrzehnte dauernden Planungs- und Zulassungsverfahren. Die „Beschleunigungsgesetzgebung“ hat dementsprechend in der Bundesrepublik eine gewisse Tradition, die in den letzten beiden Jahren u.a. mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018 sowie dem Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13.5.2019 fortgeführt wurde. Weitere Bemühungen um Verfahrensstraffung werden mit dem gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen (Investitionsbeschleunigungsgesetz) verfolgt; und ebenfalls einen Beschleunigungseffekt erhofft man sich von dem am 22.3.2020 erlassenen Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG), das die Zulassung bestimmter Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur durch Parlamentsgesetz anstelle durch Planfeststellung ermöglichen soll. Schließlich sind auch für die Phase der Vorhabenverwirklichung spezifische enteignungsrechtliche Instrumente geschaffen worden, die auf Beschleunigung zielen.