Symposium 2017: Zum Verhältnis von Fachplanung, Raumordnung  und Bauleitplanung

Zum Verhältnis von Fachplanung, Raumordnung  und Bauleitplanung. Bericht über das Symposium des Zen­tral­instituts für Raumplanung an der Universität Münster am 16. Oktober 2017.

Dr. Alexander Milstein

Im Gegensatz zu anderen Nationen ist in der Bundesrepublik Deutschland das Recht der Raumentwicklung, das Raumplanungsrecht, in die Sektoren Raumordnung, Fachplanung und Bauleitplanung gegliedert. Diese durch Föderalismus und kommunale Selbstverwaltungsgarantie bedingte Situation zieht eine Vielzahl dogmatischer Fragestellungen nach sich, die weitgehend ungelöst sind und – wie sich etwa beim Netzausbau im Rahmen der sogenannten Energiewende zeigt – besondere Praxisrelevanz aufweisen. Das vom Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster – Forschungsinstitut für deutsches und europäisches öffentliches Recht – in der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) am 16. Oktober 2017 in Münster zu dem Thema „Zum Verhältnis von Fachplanung, Raumordnung und Bauleitplanung“ veranstaltete Symposium traf daher auf große Resonanz in der Fachöffentlichkeit. Dies sei, so Institutsdirektor Prof. Dr. Hans D. Jarass, überaus erfreulich und zeige, dass auch „trockene“ Themen ihre Zuhörerschaft finden können.