Symposium 2016: Flüchtlingsunterkünfte im Baurecht

Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung am 26. September 2016
 

Die in den Jahren 2014 und 2015 erfolgte enorme Zuwanderung von Flüchtlingen und Asyl­begehrenden in die Bundesrepublik hat ein dringendes Bedürfnis nach Unterbringungsmög­lichkeiten ausgelöst und die Notwendigkeit mit sich gebracht, zusätzlichen Wohnraum durch eine Umnutzung bestehender Gebäude oder durch Neubauten zu erschließen. Der Bundesge­setzgeber hat hierauf insbesondere mit der Einfügung der Absätze 8 bis 17 in § 246 BauGB reagiert, in denen er die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitstatbestände der §§ 29 ff. BauGB zugunsten der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften modifiziert bzw. zum Teil durchbro­chen hat. Auch wenn der Flüchtlingszustrom derzeit wieder rückläufig ist, wollte das Zentral­institut für Raumplanung an der Universität Münster (ZIR) diese Sonderregelungen zum Ge­genstand seines diesjährigen Symposiums machen. Nicht nur ist eine erneute Zunahme für die Zukunft nicht auszuschließen und sind die in § 246 Abs. 8-17 BauGB daher von bleibendem Interesse; auch sind die baurechtlichen Anforderungen an die künftige Nutzung nicht mehr benötigter Flüchtlingsunterkünfte baurechtlich auszuloten. Die von Vertretern der Verwal­tung, Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft besuchte Veranstaltung fand am unter der wis­senschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M., am 26.09.2016 in den Räum­lichkeiten der Bezirksregierung Münster statt.

 

Veröffentlichung: Beiträge zum Raumplanungsrecht, Bd. 255