Symposium 2015: Artenschutzrecht und Planung

Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung am 23. Oktober 2015
 
Die Bedeutung artenschutzrechtlicher Anforderungen an die räumliche Planung hat in den letzten 10 Jahren erheblich zugenommen, insbesondere nach­dem der Europäische Gerichtshof (EuGH) klarstellte, dass die dem Artenschutz dienenden Zugriffsverbote der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG und der Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG, die durch § 44 BNatSchG umgesetzt wurden, auch für nicht ab­sichtliche Handlungen gelten.

Der Artenschutz ist seitdem eine stetige Herausforderung sowohl für die Planer als auch für die mit der Planung befassten Juristen und anderen Fachleute. Er erweist sich nicht nur aufgrund der vielfach dyna­mischen Entwicklung der Arten, sondern auch angesichts verschiedener noch ungeklärter Rechtsfragen als komplex. Dies betrifft nicht nur die Planfeststellung und die Bauleitplanung, sondern zu­nehmend auch die Raumordnung. Besondere Probleme bereitet der Artenschutz bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen.

Das diesjährige Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung führte die verschiedenen Aspekte des Artenschutzes in zugleich praxisorientierter wie wissenschaftlich fundierter Weise zusammen, indem diese aus der Perspektive der verschiedenen Planungsebenen beleuchtet wurden.

Veröffentlichung: Beiträge zum Raumplanungsrecht, Bd. 252