Raumplanung unterirdischer Nutzungen – Veranstaltung am 19. November 2014

Mit dem Fortschreiten der technischen Entwicklung und dem Bedürfnis nach Erschließung neuer Energiequellen steigen und erweitern sich Ansprüche an die Nutzung des Untergrundes. Standen bisher die klassische Rohstoffförderung und die Abfallablagerung im Fokus, treten nunmehr neue Nutzungsarten wie Erdwärmegewinnung, Kohlendioxidspeicherung und die Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels sogenannten Frackings hinzu. Das Bundesberggesetz (BBergG) enthält den primären rechtlichen Rahmen für die Prüfung der Zulassungsbedürftigkeit und -fähigkeit von Vorhaben, welche die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen oder sonstige unterirdische Nutzungen umfassen. Es setzt ein zweistufiges Zulassungsverfahren voraus, bei dem auch entgegenstehende öffentliche Belange innerhalb einer Interessenabwägung zu berücksichtigen sind.

 

Für Ausgleich und Koordination konfligierender unterirdischer Schutz- (z.B. Wasser) und Nutzungsinteressen stellt das BBergG indes kein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung. Eine derartige Steuerung obliegt oberirdisch typischerweise der Raumplanung. Dass die Vorschriften des Raumordnungsgesetzes auch auf den Untergrund Anwendung finden, ist unbestritten. Inwieweit über Festlegungen (Ziele und Grundsätze) in Raumordnungsplänen unterirdische Nutzungen steuerbar sind, war zentrale juristische Frage des Fachgesprächs. Darüber hinaus wurden aus geologischer und technischer Perspektive aktuelle Nutzungen des Untergrundes und der Kenntnisstand zu zukünftigen Nutzungspotenzialen vorgestellt.

 

An der Veranstaltung nahmen ca. 50 Personen teil.

 

Veröffentlichung:

Thomann: Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht - Raumplanung unterirdischer Nutzungen, UPR 2015, S. 142 ff.