Tagungsbericht - Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht vom 2. Mai 2022
Am 2. Mai 2022 lud das Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster (ZIR) unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke und Frau Prof. Dr. Susan zu einer Onlineveranstaltung Grotefels mit dem Thema „Planerische Steuerung Wasserstoffinfrastruktur“. Als Teil der Reihe „Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht“ erfuhr die Tagung mit gut 100 Teilnehmern rege Aufmerksamkeit und Diskussionsbeteiligung. Die drei Fachvorträge beleuchteten die technisch-tatsächlichen Rahmenbedingungen der Wasserstoffnutzung in Deutschland, die europäischen Einflüsse und den bereits bestehenden Rechtsrahmen für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft hierzulande.
Den ersten Vortrag zum Thema „Rolle von Wasserstoff für Klimaschutz und Versorgungsicherheit“ hielt Herr Prof. Dr. Manfred Fischedick, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie. Er ermöglichte die anschließende rechtliche Einordnung dergestalt, dass er den Teilnehmenden vor allem die grundsätzlichen Merkmale des Energieträgers Wasserstoff, seine Anwendungspotentiale sowie die daraus ableitbaren Bedarfsszenarien erläuterte. Er stellte den Energiereichtum des Wasserstoffs heraus und beleuchtete die „Klimafreundlichkeit“ je nach Herstellungsart anhand der sog. Farbenlehre. Außerdem blickte er auf den Wasserstoffbedarf Deutschlands und die Frage der Herkunft des benötigten Wasserstoffs.
Hierauf folgte der Vortrag von Herrn Dr. Hartmut Kahl, Stiftung Umweltenergierecht, zum Thema „Wertschöpfung und Infrastruktur – Was plant der EU-Gesetzgeber?“. Er legte dar, dass sich die derzeitigen Planungen auf Ebene der EU zu großen Teilen im Verfahren befinden und gab den Zuhörern einen aktuellen Zwischenstand. Er beschrieb, dass die Vorhaben von einem weiten Verständnis des Begriffs der „Infrastruktur“ geprägt seien und stellte mit Schwerpunkt auf dem „Fit for 55-Paket“ und dem „Gas-Paket“ die aktuellen Gesetzgebungsvorhaben der EU vor. Außerdem attestierte er der EU-Kommission ambitionierte Markthochlauf-Ziele und stellte die Notwendigkeit umfangreicher Reformen fest. Gleichwohl sei absehbar, dass es zu einem Aufbau von Parallelstrukturen im Bereich der Erdgas- und Wasserstoffwirtschaft kommen werde. Offen hingehen sei, auf welche Kriterien man sich für den Begriff des „erneuerbaren Wasserstoffs“ verständige. Dies sei Voraussetzung für die Handelbarkeit und Einsatzfähigkeit des Wasserstoffs.
Frau Dr. Sarah Langstädtler, Rechtsanwältin in der Kanzlei BBG und Partner, Bremen, schloss die Abendveranstaltung mit ihrem Vortrag unter dem Titel „Rechtliche Grundlagen für die Steuerung der Wasserstoffinfrastruktur“. Sie verschaffte den Zuhörern einen Überblick über die verschiedenen Wasserstoffinfrastrukturen und erläuterte anschließend die planungs-, genehmigungs- und energiewirtschaftsrechtlichen Grundlagen der Erzeugung, der Speicherung und des Transports von Wasserstoff. Sie betrachtete insbesondere die Elektrolyseur-Anlagen onshore und offshore zur Herstellung von Wasserstoff sowie deren Genehmigungspflichtigkeit und -fähigkeit. Die planungsrechtlichen Herausforderungen der Steuerung von Wasserstoffinfrastrukturen liegen ihrer Meinung nach vor allem in den Unsicherheiten über die Einordnung der Anlagen in die geltenden Regelungsregime, welches zu einem Verzug geplanter Projekte schon in der Genehmigungsphase führen könne. Für den Gesetzgeber bestehe in jeden Fall Handlungsbedarf, um hier Abhilfe zu schaffen.
Präsentationen:
Dr. Sarah Langstädtler: Rechtliche Grundlagen für die Steuerung der Wasserstoffinfrastruktur
Prof. Dr. Manfred Fischedick: Rolle von Wasserstoff für Klimaschutz und Versorgungssicherheit am Beispiel Deutschlands
Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke), Jana Nysten, LL.M.: Wasserstoff: Wertschöpfung und Infrastruktur – Was plant der EU-Gesetzgeber?