Die regionale Konzentration der Intensivtierhaltung hat im vergangenen Jahrzehnt erheblich zugenommen. Auch Teile des Münsterlandes sind von ihr betroffen. Die steigende Entstehung von Gülle und die damit einhergehende vermehrte Düngung landwirtschaftlicher Flächen sind verantwortlich für einen erheblichen Nitrat- und Phosphateintrag in Böden, Grundwasser und Oberflächengewässern. Nitrat- und Phosphatbelastungen führen u.a. zur Eutrophierung von Flüssen und Meeren.
Rechtliche Anforderungen für die Zulassung von Intensivtierhaltung enthält das Planungs-, Bau- und Immissionsschutzrecht. Die rechtliche Steuerung des Umgangs mit Düngemitteln ist Aufgabe des Dünge- und Umweltrechts (die gute fachliche Praxis). Ob die in diesen Bereichen verankerten umweltrechtlichen Anforderungen an die Landwirtschaft ausreichen, um einen nachhaltige(re)n Umgang mit den natürlichen Ressourcen sicherzustellen und die durch die Wasserrahmen- und Meeresstrategierahmen-Richtlinien geforderte gute Wasserqualität zu erreichen, wird durch jüngere Studien zumindest angezweifelt. Insoweit ist insbesondere die Frage nach alternativen Steuerungsmöglichkeiten wie etwa eine Verschärfung des planungs- und düngerechtlichen Instrumentariums oder von Steuern und Abgaben aufgeworfen.
Diesen Fragestellungen gingen die Referenten aus einer agrar- und umweltwissenschaftlichen, einer planungsrechtlichen sowie umwelt- und abgabenrechtlichen Perspektive nach.
An der Veranstaltung nahmen ca. 40 Personen teil.
Veröffentlichung:
Thomann: Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht - Umweltschutz u Thomann: Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht - Umweltschutz und Landwirtschaft: Rechtliche Steuerung der Intensivtierhaltung, UPR 2014, S. 338 ff.