Die Transformation des Gebäudebestandes zur Umsetzung der Klimaschutzziele

Bericht über die Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht am 11. Juli 2023

Die vom Institut für Umwelt- und Planungsrecht (IUP) der Münsteraner Juristischen Fakultät sowie vom fakultätsnahen Zentralinstitut für Raumplanung (ZIR) gemeinsam ausgerichteten „Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht“ wollen aktuelle umwelt- und pla­nungsrechtliche Fragestellungen in einer Nachmittagsveranstaltung erörtern und haben in die­sem Zuschnitt in den vergangenen Jahren stetes Interesse der Fachöffentlichkeit gefunden. Durch den Übergang zu einem digitalen Veranstaltungsformat im Zuge der Corona-Pandemie konnten sie zunehmend auch überregional Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewinnen. Die jüngste Gesprächsrunde zum Thema „Klimaschutzziele und -instrumente für Bestandsge­bäude“ fand am 11.7.2023 unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Sabine Schlacke statt; rund 70 Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, Rechtspflege und Wissenschaft nahmen teil. Für die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele kommt dem Gebäudesektor eine Schlüsselrolle zu, denn dieser Bereich ist für rund 25% der deutschen CO2-Emissionen sowie für rund 30% des Endenergieverbrauchs verantwortlich. In den vergangenen Jahren wurden die im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) für den Gebäudesektor festgelegten Ziele indes mehrfach verfehlt; für die Zielerreichung sind deutliche Fortschritte bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes im Sinne einer „Wärmewende“ notwendig. In den letzten Monaten haben die bevorstehende Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die beabsichtigten Neuregelungen zur kommunalen Wärmeplanung im tagespolitischen Diskurs breiten Raum eingenommen. Die jüngsten Münsteraner Gespräche zielten auf eine rechts­wissenschaftliche wie fachliche Einordnung dieser Entwicklungen.

In seinem Eröffnungsvortrag bot Dr. Maximilian Wimmer, Wissenschaftlicher Referent bei der Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg, einen detaillierten Einblick in die Hintergründe, den Gesetzgebungsprozess sowie die geplanten Regelungen der GEG-Novelle und beleuchtete die beabsichtigte Verknüpfung des GEG mit dem erst als Referentenentwurf vorliegenden Wärme­planungsgesetz (WPG) sowie der dort vorgesehenen kommunalen Wärmeplanung.

Aus der Perspektive des Architekten zeigte Prof. Tim Rieniets vom Institut für Entwerfen und Städtebau der Leibniz Universität Hannover die Potenziale einer energetischen Sanierung des Gebäudebestandes für den Klimaschutz auf.

Zur Abrundung der Veranstaltung beleuchtete Rechtsanwalt Dr. Thomas Schröer, LL.M., Frankfurt a.M., das geltende Städtebaurecht und dessen Beitrag zur Energieeinsparung und Energieeffizienz im Gebäudesektor.

Die an die Vorträge anschließenden Diskussionsrunden wurden von Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Susan Grotefels moderiert, die Gelegenheit zur Aussprache wurde intensiv ge­nutzt. Eine weitere Runde der „Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht“ soll im Wintersemester 2023/2024 stattfinden; nähere Informationen werden auf den Internetseiten des IUP sowie des ZIR verfügbar sein.

Präsentationen: 

Dr. Maximilian Wimmer: Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes

Dr. Thomas Schröer LL.M.: Sparsame und effiziente Nutzung von Energie im Gebäudesektor durch Städtebaurecht