Extremhochwasser aufgrund von Starkregen: Bewältigung durch Wasser- und Bauplanungsrecht – Veranstaltung am 9. Juli 2015

Die immer häufiger auftretenden Extremhochwasser verdeutlichen, dass diese Ereignisse sich nicht mehr auf Jahrhunderthochwasser beschränken. Die stets angemahnte, aber dennoch fortschreitende Flächenversiegelung ist nur einer der Gründe für die schweren Überschwemmungen mit katastrophalen Folgen in den betroffenen Kommunen. Münster hat diese im Sommer 2014 erleben müssen. Insbesondere der anthropogene Klimawandel muss auch als Ursache für immer häufiger vorkommende Extremhochwasser genannt werden. Vor dieser Ausgangssituation sehen sich zum einen die Natur- und Ingenieurwissenschaften der Fragestellung gegenüber, mit welchen Instrumenten und Methoden das Auftreten von Extremhochwasser in Zukunft besser vorhergesagt, vorgebeugt und damit in seinen Folgen abgemildert werden könnte. Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive stellen sich vor allem Fragen der Vorbeugung und Bewältigung von Extremhochwasser, insbesondere wie sich durch entsprechende Vorgaben die gefährdeten Uferregionen schützen und im Sinne eines nachhaltigen Hochwasserschutzes gestalten lassen. Rechtlich ist insoweit vor allem das Instrumentarium des Wasser- und Bauplanungsrechts adressiert.

 

Dieses Fachgespräch widmete sich sowohl aus der Perspektive der Forschung als auch aus der der Praxis der Problematik von Extremhochwassern und hinterfragte kritisch, ob die heutigen Instrumente ausreichend sind, um einen effektiven Hochwasserschutz zu garantieren.

 

An der Veranstaltung nahmen ca. 40 Personen teil.

 

Veröffentlichung:

Milstein: Extremhochwasser aufgrund von Starkregen: Bewältigung durch Wasser- und Bauplanungsrecht - Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht, UPR 2016, S. 23 f.