Klimaschutzplanung und Raumordnung – Veranstaltung am 7. Dezember 2015

Die vom 30.11.2015 bis 07.12.2015 in Paris stattfindende 21. Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention (»COP 21«) soll eine Vereinbarung über Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen treffen, die es ermöglicht, die 2-Grad-Celsius-Leitplanke noch einzuhalten. Allerdings zeichnet sich schon jetzt ab, dass weder Treibhausgasemissionsziele noch andere verbindliche Maßnahmen vereinbart, sondern stattdessen ein Bündel wohlgemeinter Absichten erklärt werden. Immer mehr Staaten erlassen - u.a. angesichts der enttäuschenden Bilanz des internationalen Klimaschutzregimes - eigene Klimaschutzgesetze (z.B. Schweiz, Frankreich, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Österreich, Dänemark). Deutschland hat bislang kein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 % und langfristig um 80 % bis 95 % jeweils gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Stattdessen haben mehrere Bundesländer Klimaschutzgesetze erlassen: Vorreiter war im Januar 2013 Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen. Neben verbindlichen Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen verpflichten alle Landes-Klimaschutzgesetze zum Erlass eines Klimaschutzplans. Der nordrhein-westfälische Klimaschutzplan soll in der zweiten Hälfte 2015 vom Landtag verabschiedet werden. Entstehungsprozess und rechtliche Anforderungen an Klimaschutzpläne sowie Auswirkungen auf einzelne Sektoren und die Raumordnung wurden vergleichend und am Beispiel des nordrhein-westfälischen Klimaschutzplans diskutiert. Insbesondere galt es, die Bedeutung des Klimaschutzplans für die Landesentwicklungsplanung herauszuarbeiten.

 

An der Veranstaltung nahmen ca. 40 Personen teil.

 

Veröffentlichung:

Wagner: Tagungsbericht, Münsteraner Gespräche vom 07.12.2015: „Klimaschutzplanung und Raumordnung“, UPR 2016, S. 216 ff.