Doktorandenkolloquium 2024

Lehrreich, informativ, gesellig – so gestaltete sich im Januar 2024 das Doktorandenkolloquium im Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht, an dem die Universitäten Düsseldorf (Prof. Dr. Dirk Looschelders), Mannheim (Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M.) und Münster (Prof. Dr. Petra Pohlmann) beteiligt waren. Vom 22. bis zum 24. Januar 2026 wird dieses Kolloquium erneut stattfinden und wie schon in der Vergangenheit von der Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft gefördert. Dabei bietet sich 14 Doktorandinnen und Doktoranden die Möglichkeit, sich untereinander, mit ihren Betreuern und Fachleuten aus der Praxis über ihre Arbeiten auszutauschen und wissenschaftliche Fragestellungen zu diskutieren. Außerdem wird in einem Workshop insbesondere der Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der Wissenschaft thematisiert.

Am Doktorandenkolloquium im Jahr 2024 nahmen 12 Doktoranden teil und diskutierten mit ihren Betreuern sowie den Fachleuten aus der Praxis Dr. Christina Paffenholz (Chefredakteurin ZIP/EWiR, Otto Schmidt Rechtsverlag), PD Dr. Dominik Schäfers, LL.M. (Rechtsanwalt/Counsel, BLD Bach Langheid Dallmayr), Dr. Alexander Hirsch (Rechtsanwalt/Partner, Noerr) und Rechtsanwalt Joachim Sixt, LL.M. (Zürich) (Group Legal Department, Head of International Law/Prokurist, ARAG).

Doktorandenkolloquium 2026

Lehrreich und diskussionsintensiv verlief das Doktorandenkolloquium im Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht, das vom 22. bis 24. Januar 2026 zum zweiten Mal von den Universitäten Düsseldorf, Mannheim und Münster gemeinsam veranstaltet wurde. Finanziell gefördert und fachlich begleitet wurde die Tagung durch die Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft.

Insgesamt nahmen 14 Doktorandinnen und Doktoranden der drei Universitäten teil, die sich in intensiven Diskussionsrunden mit ihren laufenden Dissertationsprojekten auseinandersetzten. Wissenschaftlich betreut werden die Promotionsvorhaben von Prof. Dr. Petra Pohlmann (Universität Münster), Prof. Dr. Dirk Looschelders (Universität Düsseldorf) und Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M. (Cambridge) (Universität Mannheim), die das Kolloquium nicht nur konzeptionell prägten, sondern den Teilnehmenden auch mit ihrer langjährigen Erfahrung wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung der Arbeiten gaben.

Unterstützt wurde das Kolloquium zudem durch das fundierte Fachwissen externer Gäste: Rechtsanwalt Joachim Sixt, LL.M., Rechtsanwalt Dr. Ludwig Hirsch (Noerr) sowie Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) (Universität Passau) bereicherten die Diskussionen mit praxisnahen und interdisziplinären Perspektiven.

Tagungsort war die Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen, deren besondere Atmosphäre den fachlichen Austausch zusätzlich förderte. Neben kleinen Arbeitsgruppen stellten die Doktorandinnen und Doktoranden ihre Forschungsvorhaben in Plenumsvorträgen vor: Inhaltlich reichte das Spektrum von Fragen des Rückversicherungs- und Haftpflichtversicherungsrechts über verschiedene Aspekte des Aufsichtsrechts, einschließlich interdisziplinärer Ansätze, bis hin zu einem Vergleich mit dem chinesischen Versicherungsrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung lag auf übergreifenden Themen rund um wissenschaftliches Arbeiten und berufliche Perspektiven. Prof. Dr. Michael Beurskens sprach in seinem Vortrag „Wie verändert Künstliche Intelligenz das (juristische) Promovieren und hat sie realen Nutzen?“ über die Chancen und Herausforderungen neuer Technologien für die juristische Forschung. Joachim Sixt widmete sich mit dem Thema „Examen, Promotion – und was noch? Das Privileg einer hochqualifizierten Ausbildung oder: Der ach so lange Weg in den Beruf – Die Sicht eines Syndikusrechtsanwalts“ einem wichtigen Berufsbild. Beide Beiträge boten den Teilnehmenden wertvolle Orientierung und Denkanstöße über die eigene Dissertation hinaus.

Das Doktorandenkolloquium 2026 erwies sich als äußerst gewinnbringend: Es lieferte wichtige Anregungen für die einzelnen Dissertationsprojekte, erweiterte den fachlichen Horizont aller Beteiligten und trug maßgeblich zur Vernetzung der Nachwuchswissenschaftler im Versicherungsrecht bei. Nicht zuletzt sorgte die eindrucksvolle Kulisse des Schlossgartens in Schwetzingen bei sonnigem Winterwetter für einen ebenso inspirierenden wie gelungenen Rahmen der Tagung.