Zertifikate


Die praktische Bedeutung des Versicherungsrechts wächst stetig. Die sich immer weiter entwickelnde Verrechtlichung sowie die Europäisierung des Versicherungsgeschäfts durch das neue Versicherungsaufsichtsrecht, das Versicherungsvertragsrecht und die Reform des Vertriebsrechts machen Juristen mit versicherungsrechtlichen Kenntnissen in der Praxis unentbehrlich. Die Karrierechancen sind vielfältig – versicherungsrechtliche Kenntnisse sind in Unternehmen, in Anwaltskanzleien und im öffentlichen Dienst (Aufsicht) gefragt. Dem hohen Bedarf an qualifizierten Nachwuchskräften steht nur eine geringe Anzahl versicherungsrechtlich qualifizierter Juristen gegenüber. Die Zertifikate der Forschungsstelle für Versicherungswesen sind demnach eine ideale Ergänzung zum klassischen Studium, die die Teilnehmer gegenüber Mitbewerbern hervorhebt und Chancen eröffnet. Wir pflegen einen intensiven Kontakt mit der Praxis, die immer wieder betont, dass die Zertifikate bei Bewerbungen positiv berücksichtigt werden, zumal die Studierenden Einsatz beweisen, der über die von der Studienordnung vorgesehenen Leistungen hinausgeht.


Zertifikat im Versicherungsrecht

Das „Zertifikat Versicherungsrecht“ setzt sich zusammen aus den Vorlesungen Versicherungsaufsichtsrecht bei Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann (jedes SoSe) und Versicherungsvertragsrecht bei Herrn Prof. Dr. Martin Schulze Schwienhorst (jedes WS). Die Vorlesungstermine entnehmen Sie dem Vorlesungskommentar. Die Abschlussklausuren werden jeweils am Ende des Semesters geschrieben und sind für zahlreiche Schwerpunktbereiche anrechenbar: Die Vorlesung Versicherungsaufsichtsrecht ist zugleich Wahlpflichtfach in den Schwerpunktbereichen SP 1a, 1b, 1c, 6, 7b, und 9. Die Vorlesung Versicherungsvertragsrecht ist zugleich Wahlpflichtfach in den Schwerpunktbereichen 1b, 5 und 9.


Großes Zertifikat im Versicherungsrecht

Das „Große Zertifikat im Versicherungsrecht“ wird an Studierende verliehen, die zusätzlich eine Seminararbeitsleistung mit versicherungsrechtlichem Schwerpunkt ablegen. Eine nicht an der Forschungsstelle erbrachtes Seminar kann angerechnet werden, sofern die Ausarbeitung ein versicherungsrechtliches Thema behandelt. Die Seminararbeit gilt als häusliche Arbeit i.S.v. § 27 Abs. 1 der Prüfungsordnung und kann für die Schwerpunktbereiche 1, 5 und 7 angerechnet werden. Bei aufsichtsrechtlichen Bezügen ist auch eine Anrechnung für den Schwerpunktbereich 6 möglich.


Zertifikat Versicherungsmanagement

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bietet regelmäßig im Sommersemester die Vorlesungsreihe „Versicherungsmanagement“ an, die in Kooperation mit den Münsteraner Versicherungsunternehmen LVM und Provinzial stattfindet. Dabei geben hochkarätige Referenten aus der Praxis einen Überblick über ausgewählte Themen der Versicherungswirtschaft, wie z.B.

  • Komposit-, Lebens- und Rückversicherung,
  • Rechnungslegung & Controlling,
  • Personal sowie
  • Strategiesetzung.

Die Vorlesung richtet sich insbesondere auch an Studierende der Rechtswissenschaften. Bei erfolgreicher Teilnahme an der Veranstaltung wird ein Zertifikat verliehen. Für die Erlangung dieses Zertifikats sind keine fachspezifischen Vorkenntnisse erforderlich. Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich gerne jederzeit an die zuständigen Mitarbeiter des Instituts für Controlling & Unternehmenssteuerung.


Zertifikatsverleihung und Studienpreis

Die Zertifikate werden jährlich anlässlich einer Vortragsveranstaltung im Mai verliehen. Für die Verleihung der Zertifikate können Sie sich ab dem Zeitpunkt des Erfüllens sämtlicher Voraussetzungen jederzeit unter Angabe Ihrer Matrikelnummer anmelden. Die oder der Jahrgangsbeste des Zertifikatsstudiengangs erhält einen von der Kanzlei Bach Langheid Dallmayr gestifteten Studienpreis, ein mit 1.000 Euro dotiertes, einmonatiges Praktikum, durch das sie/er wertvolle Einblicke in die anwaltliche Praxis erhält. Für Anmeldungen und weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit unter versicherungswesen@uni-muenster.de zur Verfügung.