Die Jurafakultäten in Münster und Granada planen den Aufbau eines deutsch-spanischen Doppelstudiengangs. Der Fachbereichsrat 03 (Jura Münster) hat dafür am 16. Januar 2024 das Studiengangskonzept verabschiedet.
Dieses Konzept, das im Laufe des Wintersemesters mit der Fakultät in Granada abgestimmt worden war, sieht ein vierjähriges Studienprogramm vor: das erste Jahr in Granada, das zweite und dritte Jahr in Münster, das vierte Jahr wieder in Granada. Der Studiengang führt zu einem deutschen und einem spanischen Abschluss (Bachelor/grado en derecho) und ist mit dem Staatsexamensstudiengang Jura kombinierbar.
Dieses Projekt eines grundständigen deutsch-spanischen Doppelstudiengangs ist einzigartig: Während es eine Reihe deutsch-französischer Doppelstudiengänge gibt – darunter seit zwei Jahren auch Münster-Lyon III –, besteht bislang an keiner deutschen Jurafakultät ein Doppelstudiengang für eine gemischte deutsch-spanische Gruppe von Studierenden ab Studienstart. Bevor sich die ersten Studierenden immatrikulieren können, bedarf der Studiengang allerdings noch der Akkreditierung durch den Akkreditierungsrat, die zügig eingeholt werden soll. Die Projektleitung dafür liegt auf spanischer Seite in der Hand der Vizedekanin der Fakultät in Granada, Prof. Dr. Leonor Moral Soriano, auf Münsteraner Seite in der Hand von Prof. Dr. Moritz Vormbaum und des Studiendekans, Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A.