Die folgenden Informationen gelten nur für den Bachelorstudiengang Deutsches und Französisches Recht. Für den Fall, dass Sie zusätzlich auch den Studiengang Rechtswissenschaften studieren möchten, beachten Sie die Informationen des Studierendensekretariats zur Bewerbung über das Portal Hochschulstart. Informationen zu einzelnen Vorteilen der parallelen Immatrikulation in den Staatsexamensstudiengang neben dem Bachelorstudiengang finden Sie in unseren FAQs.

I. Zugangsbedingungen

Um den Bachelorstudiengang Deutsches und Französisches Recht studieren zu können, ist eine parallele Immatrikulation an der Universität Münster und der Université Lyon 3 erforderlich.

Benötigt wird dafür:

1. die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (regelmäßig Abitur) sowie

2. der Nachweis guter Deutsch- und Französischsprachkenntnisse (B2-Niveau).

Ansprechpartnerin für die Immatrikulation der Studieninteressierten mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung ist die Universität Münster (studium.dfr@uni-muenster.de), für die Immatrikulation der Studieninteressierten mit in Frankreich erworbener Hochschulzugangsberechtigung die Université Lyon 3 (licence.eeid@univ-lyon3.fr).

Studieninteressierte mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung

Für die französische Sprache ist ein Nachweis auf B2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen vorzulegen. Ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache für die Studieninteressierten mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung werden gegenüber der Studiengangskoordination durch Vorlage eines Nachweises bescheinigt. Der Nachweis von Französischkenntnissen kann durch eine Hochschulzugangsberechtigung oder Sprachzertifikate (z.B. DALF/DELF, C-Test) erfolgen. Hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache müssen nur nachgewiesen werden, sofern Deutsch nicht die Muttersprache der Studieninteressierten ist.

Studieninteressierte mit in Frankreich erworbener Hochschulzugangsberechtigung

Zuständig für die Überprüfung hinreichender Kenntnisse der deutschen und der französischen Sprache für die Studieninteressierten mit in Frankreich erworbener Hochschulzugangsberechtigung ist die Université Lyon 3. Die Universität Münster erkennt die in Lyon nachgewiesenen Deutschkenntnisse an. Ein gesonderter Nachweis der Deutschkenntnisse durch die DSH-Prüfung ist nicht erforderlich.

II. Bewerbungsverfahren

1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Studieninteressierte richten ihre Bewerbung postalisch bis jeweils zum 15.07. für einen Studienbeginn zum Wintersemester im Oktober desselben Jahres an die folgende Adresse:

Studiengangskoordination Deutsches und Französisches Recht
Professur für Europäisches Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Gernot Sydow)
Universitätsstr. 14-16
48143 Münster.

Studieninteressierte mit französischer Hochschulzugangsberechtigung wenden sich bitte an die Université Lyon 3 (Martin Laprovitera, licence.eeid@univ-lyon3.fr; zum dortigen Verfahren siehe hier).

Die Bewerbung in Münster setzt sich aus folgenden Dokumenten zusammen:

  1. Formloses Anschreiben, das folgende Informationen enthält:
    • Vorname, Name, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer (für Rückfragen).
    • Angabe, ob der/die Bewerber*in bereits an der Universität Münster oder an einer anderen Universität eingeschrieben ist bzw. war oder ob der Studiengang Deutsches und Französisches Recht das erste aufgenommene Studium sein wird. 
    • Angabe, ob Bewerbung für weiteres Studienfach (v.a. Rechtswissenschaften) an der Universität Münster parallel zur Bewerbung für den Doppelstudiengang Deutsches und Französisches Recht erfolgt.
    • Hinweis: Es wird ausdrücklich kein Motivationsschreiben erbeten.  
  2. Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, in der Regel Abitur).
  3. Beglaubigte Kopie des Sprachnachweises mit Niveau B2 (z.B. Abiturzeugnis, DELF/DALF, C-Test). Bei Fragen zur Anerkennung anderweitiger Nachweise bitten wir um rechtzeitige Nachfrage bei der Studiengangskoordination (studium.dfr@uni-muenster.de).
  4. Unterzeichnete Einwilligung in die Datenverarbeitung und -weitergabe für den Fall der erfolgreichen Bewerbung (Download hier ).

Bei Vorliegen einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung sind die allgemeinen Hinweise zu den Voraussetzungen bei ausländischen Abschlüssen zu beachten. Die Bewerbungsunterlagen sind im üblichen Verfahren einzusenden. Die Frist zur Online-Immatrikulation für Nicht-EWR-HZB-Bewerber*innen ist der 15.7. 

Sind Unterlagen unvollständig, wird die Bewerbung nicht angenommen. Nach Bewerbungseingang erhalten die Studienbewerber*innen per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Zur Wahrung der postalischen Einsendefrist gilt der Poststempel. Die eingereichten Unterlagen, insbesondere beglaubigte Kopien, werden nach Abschluss des Verfahrens an die angegebene Adresse der angenommenen und abgelehnten Studienbewerber*innen zurückgesendet.

Der Doppelstudiengang Deutsches und Französisches Recht ist in Münster zulassungsfrei, die Zahl der Studienplätze an der Université Lyon 3 ist aber auf insgesamt 30 Studierende pro Studienjahr beschränkt. Falls die eingegangenen Bewerbungen die Kapazitäten in Lyon überschreiten, wird anhand der Abiturnote eine Auswahl getroffen.

2. Immatrikulationsverfahren

a) Studienplatzangebot

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Prüfung der Bewerbung wird den erfolgreichen Bewerber*innen per E-Mail ein Studienplatzangebot unterbreitet. Dieses ist im Interesse potenziell nachrückender Bewerber*innen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber bis zum 05.08. per E-Mail gegenüber der Studiengangskoordination (studium.dfr@uni-muenster.de) anzunehmen oder abzulehnen. Für diejenigen Bewerber*innen, die nicht in der ersten Auswahl berücksichtigt werden können, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt, s. dazu c).

b) Online-Immatrikulation

Im Fall der Annahme des Studienplatzangebots müssen die erfolgreichen Bewerber*innen bis zum 31.8. online ihre Immatrikulation unter folgendem Link vornehmen: https://studienbewerbung.uni-muenster.de/immatrikulation/. Ausnahmen von dieser Frist gelten für das Nachrückverfahren (s.u.).

Für die Immatrikulation ist der Upload verschiedener Nachweise erforderlich, die je nach Lebens- und Studiensituation der Bewerber*innen variieren können. Dazu zählen in jedem Fall die Hochschulzugangsberechtigung, aber ggf. auch Dokumente über die Hochschulvergangenheit im Falle eines vorherigen Studiums. Eine individuelle Information darüber erfolgt im Rahmen der Online-Immatrikulation. Studieninteressierte sind eingeladen, vor Versendung von Originaldokumenten an die Studiengangskoordination Scans davon für diesen späteren Upload anzufertigen.

Nach dem Ausfüllen des elektronischen Formulars wird automatisch ein PDF-Dokument generiert, das den Bewerber*innen an die von ihnen angegebene E-Mailadresse geschickt wird. Dieses ist auszudrucken, zu unterzeichnen und postalisch an das Studierendensekretariat zu schicken. Andernfalls kann die Immatrikulation nicht vorgenommen werden. Zum Abschluss des Immatrikulationsverfahrens s. d).

Im Falle einer erfolgreichen parallelen Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen) erfolgt zunächst die Online-Immatrikulation für den Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen). Nach erfolgreicher Einschreibung ist das Studierendensekretariat per E-Mail formlos über die gewünschte zusätzliche Einschreibung in den Doppelstudiengang Deutsches und Französisches Recht zu informieren (studierendensekretariat@wwu.de bzw. studierendenverwaltung@wwu.de). Das Bewerbungsverfahren für den Doppelstudiengang wird durch die parallele Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen) also nicht modifiziert, Änderungen ergeben sich nur bezüglich der anschließenden Immatrikulation.

c) Nachrückverfahren

Bewerber*innen, die in der ersten Auswahl nicht berücksichtigt werden können, nehmen automatisch an einem Nachrückverfahren teil. Sie erhalten nach Bewerbungsschluss zunächst keine Nachricht, werden aber auf einer Warteliste geführt. Ein zusätzlicher Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Sobald ein Studienplatzangebot abgelehnt wird, erhält der/die nächste Bewerber*in ein Studienplatzangebot. Dieses ist binnen einer Woche per E-Mail gegenüber der Studiengangskoordination anzunehmen oder abzulehnen (studium.dfr@uni-muenster.de). Danach verfällt das Angebot. Das Nachrückverfahren endet am 31.8. Die Frist zur Online-Immatrikulation verlängert sich für Bewerber*innen, die erst nach dem 25.8. ein Studienplatzangebot erhalten, bis zum 5.9. Bewerber*innen, die auch im Nachrückverfahren nicht berücksichtigt werden können, erhalten eine postalische Absage ab dem 31.8.

Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen zum Ranking der Bewerbung im Nachrückverfahren nicht beantwortet werden.

d) Abschluss des Immatrikulationsverfahrens

Nach erfolgreicher Online-Immatrikulation übermittelt die Studiengangskoordination die Daten der Bewerber*innen an die Université Lyon 3 für die dortige Einschreibung. Diese ist ab dem ersten Semester erforderlich. Die Université Lyon 3 meldet sich sodann per E-Mail bei den Bewerber*innen, um die dortige Online-Immatrikulation vorzunehmen.

Die Immatrikulation an der Universität Münster wird abgeschlossen, sobald der zuvor von der Universität Münster angeforderte Semesterbeitrag auf deren Konto eingegangen ist. Im Anschluss können die Immatrikulationsbescheinigungen im SelfService-Bereich heruntergeladen werden. Die individuellen Zugangsdaten werden mit erfolgter Immatrikulation versendet.

Bei Fragen zum Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren steht die Studiengangskoordination gerne zur Verfügung.