Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen)
Werden Teile dieses Studiengangs für das juristische Staatsexamen anerkannt?
Die für die Zwischenprüfung des Staatsexamensstudiengangs erforderlichen Studienleistungen im Zivilrecht und im öffentlichen Recht werden im Rahmen des Doppelstudiengangs vollständig absolviert und können entsprechend angerechnet werden. Zudem können die in Lyon erbrachten Leistungen des dritten Studienjahres für den Schwerpunktbereich 10 „Droit français“ des deutschen Jurastudiums angerechnet werden.
Welche Leistungen muss ich für den Staatsexamensstudiengang zusätzlich erbringen?
Zusätzlich zu den Leistungen des Doppelstudiengangs müssen noch eine Klausur im Strafrecht (Strafrecht I oder II), eine Hausarbeit im Strafrecht, Strafrecht III sowie eine Kurzhausarbeit und ein gesellschaftliches Grundlagenfach absolviert werden.
Ist eine parallele Einschreibung für den Staatsexamensstudiengang sinnvoll?
Ja, eine parallele Einschreibung ist empfehlenswert.
Parallele Immatrikulation: Bei paralleler Immatrikulation können alle für das Staatsexamen erforderlichen Leistungen bereits parallel zum Doppelstudium erbracht werden. In diesem Fall kann nach dem Studienjahr in Lyon direkt mit der Vorbereitung auf das Staatsexamen begonnen werden. Das JPA Hamm erkennt für das Doppelstudium drei Freisemester für den Freischuss an.
Immatrikulation nur für den Doppelstudiengang: Während des Doppelstudiums können ohne Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang alle dafür erforderlichen Leistungen außercurricular erbracht werden – einzige Ausnahme davon ist Strafrecht III. Ein Wechsel in den Staatsexamensstudiengang nach dem Studienjahr in Lyon wird an der Universität Münster garantiert. Bei erfolgreicher Bewerbung erfolgt eine Einstufung in das 5. Fachsemester Jura. In diesem Fall muss nach dem Doppelstudium noch mindestens ein Semester für verbliebene Kurse aufgewendet werden.