Studienortwechsel mit bestandener Zwischenprüfung

An der Universität Münster bestehen im Studiengang Rechtswissenschaft Zulassungsbeschränkungen in den höheren Fachsemestern. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich zum höhren Fachsemester zu bewerben, sofern Sie die Zwischenprüfung an Ihrer alten Fakultät bestanden haben. Es gibt aber keine Garantie, dass Sie einen Studienplatz erhalten. Bitte beachten Sie, dass dies erst ab einem Wechsel zum fünften Fachsemester möglich ist.

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Universität Münster. Für Fragen rund um die Bewerbung ist das Studierendensekretariat zuständig.

Die Bewerbungsfristen finden Sie auf der Website der Universität Münster.

Studienortwechsel ohne Zwischenprüfung

Ein Wechsel an die Rechtswissenschaftliche Fakultät in Münster ist auch vor dem Bestehen der Zwischenprüfung möglich. Dabei bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. Der Wechsel nach Münster ist vor dem Bestehen der Zwischenprüfung möglich, wenn ein:e Tauschpartner:in gefunden wird. Entsprechende Tauschbörsen finden Sie online.
  2. Möglich ist auch eine Bewerbung zum ersten Fachsemester. Die Bewerbung erfolgt über Hochschulstart. Leistungen, die Sie an Ihrer alten Universität abgelegt haben, können grundsätzlich in Münster angerechnet werden.

Leistungen, die an der bisherigen Fakultät abgelegt worden sind, können in Münster angerechnet werden. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung im Einzelfall, in der die Vergleichbarkeit der Leistungen überprüft wird. Eine verbindliche Auskunft kann erst nach Ihrer Immatrikulation in Münster erteilt werden. Damit die Vergleichbarkeit überprüft werden kann, müssen Kursbeschreibungen eingereicht werden, aus welchen sich sowohl die Inhalte als auch der Umfang der anzurechnenden Veranstaltungen ergeben.

Zulassung zum Schwerpunktbereich

Wenn Sie in Münster den Schwerpunktbereich absolvieren möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
 
In Münster wird der Schwerpunktbereich spätestens mit der Anmeldung zu den Klausuren gewählt, sodass Sie vor Ihrem Wechsel keine Frist beachten müssen.
 
Damit Sie sich in Münster für den Schwerpunktbereich anmelden können müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
  • Zwischenprüfungszeugnis im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie
  • Anrechnungsantrag für Studienortwechsler (zur Zeit formlos möglich)

Die Anrechnung Ihrer Leistungen ist erst im Laufe des Semesters möglich. Sie erhalten eine Info-Mail an Ihre neue Uni-E-Mail-Adresse, sobald die Anrechnung möglich ist.  Es reicht nicht aus, dass Sie das Zwischenprüfungszeugnis bei der Bewerbung eingereicht haben. Vielmehr muss dieses zur Zulassung zum Schwerpunktbereich erneut vorgelegt werden. 

Wenn das Zwischenprüfungszeugnis zur Anmeldung zum Staatsexamen beim Justizprüfungsamt eingereicht worden ist, kann alternativ auch die Ladung zu den Klausuren als Nachweis vorgelegt werden.

Praktika und Fremdsprachennachweis

Wenn Sie bereits einen Fremdsprachennachweis abgelegt haben, ist für die Anerkennung nicht die Rechtswissenschaftliche Fakultät, sondern das Justizprüfungsamt in Hamm zuständig.

Am Fachbereich werden in jedem Semester Vorlesungen angeboten, in welchen der Fremdsprachennachweis erworben werden kann. Weitere Informationen zu den Vorlesungen finden Sie im Vorlesungskommentar.

Studienortwechslern:innen aus dem Staatsexamenstudiengang, die die praktische Studienzeit noch nicht vollständig absolviert haben, haben eine Wahlmöglichkeit: Die praktische Studienzeit kann nach den Vorgaben der alten Universität oder den  Vorgaben in NRW absolviert werden.

Wenn die praktische Studienzeit bereits vollständig absolviert worden ist, kann diese beim  Justizprüfungsamt in Hamm anerkannt werden.

Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung

Für die staatliche Pflichtfachprüfung müssen Sie bei Meldung ab dem 17.02.2025 zusätzlich zu den bereits bestehenden Voraussetzungen das Bestehen von fünf Klausuren und vier Hausarbeiten außerhalb des Schwerpunkbereiches nachweisen.

Für Studienortwechsler zählen drei Klausuren - je eine aus jedem Rechtsgebiet – aus dem Grundstudium nicht zu dieser Vorgabe. Denn an der Universität Münster sind drei Klausuren zum Ablegen der Zwischenprüfung im dritten Semester erforderlich, die ebenfalls nicht zur Meldung dienen können.

Sie müssen also insgesamt acht Klausuren außerhalb des Schwerpunktbereiches nachweisen können.

Falls Sie diese Kriterien nicht erfüllen, können Sie einzelne Leistungen an der Universität Münster nachholen.

Bitte beachten Sie, dass für die endgültige Anerkennung das Justizprüfungsamt in Hamm zuständig ist. Daher können hier keine verbindlichen Angaben gemacht werden.