Die Schwerpunktbereichsprüfung

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wird nach der Zwischenprüfung und in der Regel vor der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt und bildet mit dieser die Note für die Erste juristische Prüfung (im Verhältnis 30:70). Die Schwerpunktbereichsprüfung erstreckt sich über zwei Semester (Vorlesungen mit Abschlussklausuren sowie Seminare) und wird studienbegleitend in der Regel im 5. und 6. Fachsemester abgelegt. 

An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster werden insgesamt zehn Schwerpunktbereiche angeboten, die sich teilweise noch in Unterschwerpunkte ("Schwerpunktfächer") aufgliedern:

Schwerpunktbereich 1: Wirtschaft und Unternehmen

Schwerpunktbereich 2: Arbeit und Soziales

Schwerpunktbereich 3: Digitalisierung, KI und Recht

Schwerpunktbereich 4: Internationales Recht – Europäisches Recht – Internationales Privatrecht

Schwerpunktbereich 5: Rechtsgestaltung und Streitbeilegung

Schwerpunktbereich 6: Öffentliches Recht

Schwerpunktbereich 7: Kriminalwissenschaften

Schwerpunktbereich 8: Steuerrecht

Schwerpunktbereich 9: Rechtswissenschaft in Europa

Schwerpunktbereich 10: Droit français

Schwerpunktbereich 11: International and Comparative Law

In der Schwerpunktbereichsprüfung gibt es zwei Modelle. Einige Schwerpunktbereiche sehen drei Klausuren und ein Seminar vor, in dem neben der Seminararbeit auch die mündliche Leistung separat bewertet wird. Das andere Modell, z.B. im Schwerpunktbereich 6 und 9, sieht zwei Klausuren und zwei Seminare vor, wobei in einem Seminar nur die häusliche Arbeit bewertet wird, und in dem anderen Seminar nur die mündliche Leistung („Kolloquium“). In beiden Modellen können zusätzlich bis zu drei Klausuren zur Notenverbesserung geschrieben werden. Details zu den einzelnen Schwerpunktbereichen entnehmen Sie bitte den Studienplänen für die Schwerpunktbereichsprüfung bei den Rechtsgrundlagen.

Die einzelnen Schwerpunktbereiche setzen unterschiedliche Vorkenntnisse voraus. Welche Vorkenntnisse Sie vorweisen sollten, damit den Vorlesungen gefolgt werden kann, können Sie dieser Übersicht (PDF) entnehmen.

Für jeden Schwerpunktbereich sind ein oder mehrere Professor:innen inhaltlich zuständig, die das Konzept des jeweiligen Schwerpunktbereichs entwickelt haben. Auf deren Institutsseiten finden sich zum Teil ausführlichere Beschreibungen der einzelnen Schwerpunktbereiche. 

Beratungsangebote

Wenn Sie spezielle Fragen zu den Inhalten der Schwerpunktbereiche haben, können Sie sich an die verantwortlichen Lehrenden wenden. Für jeden Schwerpunktbereich sind ein:e oder mehrere Professor:innen inhaltlich zuständig, die das Konzept des jeweiligen Schwerpunktbereichs entwickelt haben. Wer für welchen Schwerpunktbereich zuständig ist, können Sie dieser Übersicht entnehmen.

Fragen zu dem Aufbau und der Organisation des Schwerpunktbereichs sowie Anrechnungsfragen beantwortet die Fachstudienberatung.

Jedes Semester findet am ersten Dienstag der Vorlesungszeit eine Informationsveranstaltung zum Schwerpunktstudium statt, die rechtzeitig im Terminkalender der Rechtswissenschaftlichen Fakultät angekündigt wird.

Informationen zur statistischen Notenverteilung in den Schwerpunktbereichen finden Sie auf unseren Statistikseiten.

Nützliche Links zu dem Thema: