Schlüsselqualifikationen

§ 7 Abs. 2 JAG NRW sieht vor, dass die Inhalte des Studiums auch Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Mediation etc. berücksichtigen. § 18 StudO 2003 sieht daher vor, dass im Grundstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von (insgesamt) mindestens 2 SWS über Schlüsselqualifikationen besucht werden sollen und im zweiten Studienabschnitt zusätzlich eine mindestens zweistündige Lehrveranstaltung, in der der mündliche Vortrag geübt wird.

Weder die PrüfO noch das JAG schreiben Ihnen aber vor, Credits in einer solchen Veranstaltung zu erwerben. Einen Leistungs- oder Teilnahmenachweis brauchen Sie hierfür also nicht.

Es werden jedoch eine Reihe von Veranstaltungen über Schlüsselqualifikationen (auf freiwilliger Basis) angeboten. Die Angebote der Fakultät finden Sie im VK-Online unter Bereich: Schlüsselqualifikation. Darüber hinaus gibt es auch im Rahmen der Bachelor-Studiengänge Angebote über "Allgemeine Studien", die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten auch für Studierende der Rechtswissenschaft zugänglich sind. Diese finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der WWU unter "Allgemeine Studien" - Rhetorik und Vermittlungskompetenz. Für diese Veranstaltungen melden Sie sich bitte beim zuständigen Veranstaltungsleiter an.