Learning Agreement
Nach den Bestimmungen des ERASMUS-Programms müssen alle ERASMUS-Studierenden zu Beginn ihres Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement (einen vorläufigen Studienplan) erstellen und nach ihrer Rückkehr ein Transcript of Records (eine Übersicht über die erbrachten Leistungen) von ihrer Gasthochschule (Universität Münster) an ihre Heimatuniversität schicken.
Mit dem Learning Agreement vereinbaren Sie mit Ihrem*r ERASMUS-Koordinator*in an Ihrer Heimathochschule und dem*r Koordinator*in an der Universität Münster Ihren vorläufigen Studienplan für Ihren ERASMUS-Aufenthalt. Weitere Informationen zur Kurswahl der Universität Münster finden Sie unter hier.
Das Learning Agreement muss – wenn möglich – online ausgefüllt werden. Einen Link für das Learning Agreement erhalten Sie von Ihrer Heimathochschule. Ihr Learning Agreement wird direkt über die OLA-Website zur Überprüfung an das SIZ gesendet.
WICHTIG: Plätze in den FFA-Kursen und Kurse aus dem jeweils übernächsten Semester können wir nicht garantieren. Da man im OLA keine Kommentare hinzufügen kann und dies in den genannten Fällen notwendig ist, bekommen Sie Ihr OLA per E-Mail als PDF-Datei zurückgeschickt.
Sollten Sie keine FFA-Kurse oder Kurse aus dem jeweils übernächsten Semester im OLA wählen, wird das OLA direkt über das Portal an Sie und Ihre Heimatuniversität zurückgeschickt.
Receiving Responsible Person und damit zuständig für die Unterzeichnung der Learning Agreements an der juristischen Fakultät der Universität Münster ist:
Esther Roos
Departmental Coordinator
+(0)49 251 83 22712
Bitte beachten Sie ferner, dass die Certificates of Attendance (Certificate of Arrival and Departure) NICHT an der Fakultät, sondern vom Exchange Student Service (admin.ess@uni-muenster.de) unterzeichnet werden.