Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Bei der Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (kurz FFA) handelt es sich um eine Kooperation zwischen der juristischen Fakultät und dem Sprachenzentrum. Sie liefert Einblicke in verschiedene Rechtssysteme und ermöglicht die Vertiefung der jeweiligen Sprachkenntnisse.

Die FFA wird in drei Sprachen Angeboten: Common Law/International Law (FFA Englisch), Droit Franҫais (FFA Französich) und Derecho Español (FFA Spanisch).

Viele internationale Gaststudierende wählen Kurse der FFA. Aufgrund begrenzter Kapazitäten können sich Studierende daher nur für maximal drei FFA-Kurse pro Semester anmelden. Zudem ist die Vorlage eines Sprachnachweises (C-Test) sowie die Registrierung im SIZ zu Beginn des Semesters erforderlich. Beides können Sie vor Ort in Münster tun.

Genaueres entnehmen Sie bitte der Seite der FFA. Weitere Informationen erhalten Sie auch am Orientation Day.