Bankrecht und Bankwirtschaft
In Kooperation mit dem Fachbereich 4 (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät – Institut für Kreditwesen, Prof. Dr. A. Pfingsten) besteht ein interdisziplinäres Zusatzstudienangebot „Bankrecht und Bankwirtschaft“. Es soll den Studierenden die Möglichkeit bieten, die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen des Bankwesens zu erlernen. Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, daneben aber auch an Studierende anderer Fakultäten sowie Berufstätige (insbesondere Rechtsreferendare).
1. Studienverlaufsplan
Um zur Abschlussprüfung (s. unten 2) zugelassen zu werden, sind folgende Veranstaltungen zu belegen und – soweit angeboten – mit der Abschlussklausur abzuschließen:
a) Rechtswissenschaften
- Bankrecht – 2 SWS und
- Kapitalmarktrecht – 2 SWS oder Bankenaufsichtsrecht – 1 SWS
b) Betriebswirtschaftslehre
Innerhalb der Betriebswirtschaftslehre muss einer der folgenden beiden Leistungsnachweise erbracht werden (empfohlen wird Finanzintermediation I):
- Finanzintermediation I (2 SWS) inkl. Vertiefungsseminar zur Finanzintermediation I (2 SWS) im 1. Term des SS
- Finanzintermediation II (2 SWS) inkl. Vertiefungsseminar zur Finanzintermediation II (2 SWS) im 2. Term des SS
c) Seminar
Erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar im Bereich Banken und Versicherungen bzw. der Betriebswirtschaftslehre der Banken. Für das Zertifikat nicht verpflichtend werden Ergänzungsveranstaltungen angeboten und deren Belegung empfohlen: Bankenaufsichtsrecht und Versicherungsaufsichtsrecht, Praxis-Workshop zu Finanzintermediation.
2. Abschlussprüfung
Wer die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt hat, kann sich zum Abschlusskolloquium anmelden. Das Abschlusskolloquium, das von beiden beteiligten Lehrstühlen betreut wird, dient neben dem interdisziplinären Austausch auch der Überprüfung der erlangten Methodik und des erlangten Wissens.
Im Einzelnen beinhaltet das Abschlusskolloquium folgende Leistungen:
- Zehnminütiger Thesenvortrag über ein zwei Wochen zuvor ausgegebenes Thema mit anschließender Disputation
- Fünfzehnminütiges Prüfungsgespräch über Gegenstände der absolvierten Vorlesungen
Es sollen nach Möglichkeit mehrere Kandidaten in einem Abschlusskolloquium zusammengefasst werden.
Soweit ein/e Teilnehmer/in eine der Abschlussprüfungen zu den zugehörigen Vorlesungen (siehe oben unter 1) nicht bestanden hat, kann das Kolloquium auf Antrag des Teilnehmers/der Teilnehmerin insoweit zugleich als Wiederholungsprüfung dienen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kandidat/die Kandidatin nicht zu deutlich von der Bestehensgrenze abweicht. Der Thesenvortrag muss dann aus dem Bereich der nicht bestandenen Teilprüfung erfolgen. Eine gleichzeitige Anrechnung der juristischen Vorlesungen für den Schwerpunktbereich Wirtschaft und Unternehmen sowie für das Zertifikat „Bankrecht und Bankwirtschaft“ ist möglich.
3. Abschlussnote
In dem Zertifikat „Bankrecht und Bankwirtschaft“ wird eine Gesamtnote ausgewiesen, die sich zu gleichen Teilen (arithmetisches Mittel) aus dem im Seminar und in dem Abschlusskolloquium erzielten Noten zusammensetzt.
Bei Interesse und für die Klausuranmeldung melden Sie sich bitte bei Bernharde Herbert.