Forschungsstelle Bankrecht

Die Forschungsstelle Bankrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde 2001 neu eingerichtet und ist organisatorisch dem Institut für Unternehmens und Kapitalmarktrecht, Abt. I, zugeordnet.

Die Einrichtung der Forschungsstelle will der wachsenden Bedeutung der Finanzdienstleistungen Rechnung tragen. Die Eigen- und Fremdkapitalmärkte sind vielfältig rechtlich reguliert. Die rechtlichen Aspekte betreffen sowohl das Bankvertragsrecht (namentlich das Kredit- und Kreditsicherungsrecht und das Recht des Zahlungsverkehrs) als auch das Kapitalmarktrecht (Aktien- und Börsenrecht, Recht des Wertpapierhandels u.a.). Das Bankrecht ist außerdem vielfältig mit anderen Rechtsgebieten verwoben, so vor allem mit dem Gesellschafts- und Steuerrecht, aber auch mit dem Versicherungsvertragsrecht u.a.

Vor diesem Hintergrund will die Forschungsstelle zur Entwicklung des Bankrechts samt seiner Bezüge zu den Nachbarrechtsgebieten beitragen.

Zur Intensivierung des Kontakts von Wissenschaft und Praxis wurde ein Förderverein gegründet, in dem Kreditinstitute, Verbände der Kreditwirtschaft und andere Berufsträger aus den Bereichen der Finanzdienstleistungen (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften u.a.) sich zusammengeschlossen haben. Der Verein verbessert die finanzielle Ausstattung der Forschungsstelle und ermöglicht so u.a. den Auf- und Ausbau einer Bibliothek, in der die wesentliche Literatur zu den o.g. Forschungsschwerpunkten aus dem In- und Ausland vorgehalten wird. Außerdem können einzelne Forschungsvorhaben finanziert werden. Darüber hinaus trägt der Förderkreis allgemein zum Wissenstransfer zwischen Studierenden, Wissenschaft und Praxis bei. Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis äußert sich in der regelmäßigen Veranstaltung von Münsteraner Abendsymposien zum Bank- und Kapitalmarktrecht sowie der Organisation eines Münsteraner Bankrechtstages im Wechsel mit den Münsteraner Bankentagen (organisiert durch das Institut für Kreditwesen der Universität Münster, Prof. Dr. Andreas Pfingsten). Der Verein ist gemeinnützig und erhält seine Mittel durch Jahresbeiträge der Mitglieder sowie durch Geld- und Sachspenden.

Die Leistungen der Forschungsstelle

Für Studierende:
Für Studierende unterhält die Forschungsstelle ein ergänzendes Studienangebot zum Bank- und Kapitalmarktrecht. Das Angebot umfasst Vorlesungen zum Recht des Bankvertrags und des Zahlungsverkehrs, zum Kreditsicherungs- sowie zum Kapitalmarktrecht. Es besteht die Möglichkeit, sich Abschlussprüfungen zu unterziehen. Die erworbene Zusatzqualifikation wird durch ein besonderes Zertifikat belegt.

Darüber hinaus werden Seminare angeboten, die in enger Kooperation mit befreundeten Kreditinstituten, Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt werden. Hierbei besteht die Möglichkeit, Themen unter der "Patenschaft" eines einschlägig erfahrenen Praktikers zu bearbeiten und damit frühzeitig den Kontakt zu potenziellen späteren Arbeitgebern zu knüpfen.

Für Examinierte:
Möglichkeit einer Promotion im Bankrecht entsprechend den Qualifikationsanforderungen der Promotionsordnung.

Für Praktiker, Wissenschaftler, Studierende:
Vorträge und Tagungen zu aktuellen Fragen des Bankrechts.