Die Forschung am Lehrstuhl ist einem integrativen Ansatz verpflichtet, der die Binnengrenzen des Öffentlichen Rechts überschreitet und den Kontakt zu den Grundlagenfächern, insbesondere der Rechtstheorie, pflegt.
Ein Forschungsschwerpunkt liegt im deutschen und europäischen Verwaltungsrecht. Im Zentrum stehen hierbei Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Prozessrechts sowie ausgewählte Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts, vornehmlich aus dem Umwelt- und Planungsrecht, derzeit insbesondere aus dem Klimarecht.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Recht der Demokratie, insbesondere das deutsche und europäische Parlamentsrecht, einschließlich ihrer verfassungstheoretischen Bezüge.
Laufende Forschungsvorhaben betreffen neben den genannten Bereichen außerdem Fragen der juristischen Intradisziplinarität und der juristischen Zeitgeschichte.