Professor Vormbaums Aufsatz "Zum Unrecht der SED-Diktatur (§ 5a DRiG). Eine Übersicht zum DDR-Recht aus strafrechtlicher Perspektive" ist in der Juristischen Schulung, Heft 7, 2025, S. 633 ff. erschienen.
Der von Professor Vormbaum und Professor Gerhard Werle verfasste Beitrag "Prosecuting State Criminality after German Unification: Judging the Judges" ist in dem von Claudia Cárdenas, Jaime Couso, Florian Jeßberger und Milan Kuhli herausgegebenen Sammelband "Transitional Justice and the Criminal Responsibility of Judges" bei Routledge erschienen.
Der von Professor Vormbaum editierte Sammelband "The Last Nazi Trials" ist bei Springer erschienen.
Remonstration gegen die
Benotung der Klausur
Strafrecht II
im Sommersemester 2025
Die Remonstration ist schriftlich oder per E-Mail beim Lehrstuhl einzureichen. Die Klausurlösung ist als Anlage beizufügen. Bitte beachten Sie zudem Folgendes: Im Rahmen einer Remonstration wird keine neue Bewertung der Klausur vorgenommen. Es wird lediglich überprüft, ob die Benotung unvertretbar erscheint. Nur in diesem Fall wird die Note korrigiert.
Die Remonstration hat daher im Einzelnen substanziell darzulegen, dass dem Korrektor bei der Bewertung ein inhaltlicher Fehler unterlaufen ist, z.B. wenn etwas Zutreffendes als falsch oder etwas Vorhandenes als nicht geschrieben gewertet worden ist.
Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund.
Die Remonstrationsfrist endet am 24.10.2025.
Anmeldung im Sekretariat
Bispinghof 24/25
Alte UB: Raum 29
Tel.: +49 251 83 - 22753
jutta.mettenborg@uni-muenster.de
Öffnungszeiten:
Mo - Do 9.00 bis 12.00 Uhr