Nachdem das Münsteraner Team im Vorjahr den Wettbewerb in Köln für sich entscheiden konnte, hatte das Institut für Kriminalwissenschaften in diesem Jahr die Ehre, als Gastgeber für den inzwischen 5. bundesweiten Moot Court im Strafrecht zu fungieren, der am 30. und 31. Mai 2024 in Räumlichkeiten der Universität Münster und des Landgerichts Münster stattfand.

Dem Wettbewerb stellten sich Studierende von elf rechtswissenschaftlichen Fakultäten aus ganz Deutschland, die im Rahmen einer simulierten Strafverhandlung neben ihren juristischen Fähigkeiten auch ihre rhetorische Leistung erproben konnten. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich mit einem Sachverhalt zu beschäftigen, der neben komplexen materiell-rechtlichen Fragestellungen rund um verschiedene Zurechnungsprobleme bei einem fahrlässigen Unfallgeschehen in einem Chemiekonzern auch interessante prozessuale Fragestellungen bezüglich verschiedener Beweisverwertungsverbote (u.a. aus einer Hörfallen-Situation und einer Büroraumdurchsuchung, deren Rechtmäßigkeit zweifelhaft war) enthielt. Im Rahmen der Beweiswürdigung mussten sich die Teilnehmenden zudem mit einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation beschäftigen.

Der Moot Court begann am Abend des 30. Mai (Fronleichnam) mit einer Begrüßung durch den Gastgeber Prof. Dr. Michael Heghmanns in der Aula des Münsteraner Schlosses und einer Vorstellung der Teams. Anschließend referierte Prof. Dr. Klaus Boers zum Thema „Delinquenz im Altersverlauf“ und stellte die jüngsten Ergebnisse des langjährigen Forschungsprojekts „Kriminalität in der modernen Stadt“ dar, welche auf großes Interesse bei den Teilnehmenden stießen, sodass im Anschluss ein reger Austausch stattfand.

Nachdem die Vorrundenbegegnungen für den nächste Tag ausgelost waren, schloss der Abend mit einem Empfang im Foyer des Schlosses, bei dem sich die Teilnehmenden bei Fingerfood und Getränken kennenlernen und austauschen konnten.

Am Freitagvormittag wurden sodann die Vorrundenbegegnungen in den Räumlichkeiten des Fürstenberghauses vor jeweils zwei Jurymitgliedern aus der Justizpraxis und der Strafverteidigung ausgetragen. Es wurden viele sehr starke und überzeugende Plädoyers gehalten, sodass es am Ende eine denkbar knappe Entscheidung war, welche Teams in die beiden Finals einzogen, die am Nachmittag im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Münster stattfanden.

Nach einer freundlichen Begrüßung durch den Präsidenten des Landgerichts, Herrn Ulrich Schambert, verkündete Prof. Heghmanns die beiden Finalbegegnungen zwischen den Teams der HHU Düsseldorf und der Universität Konstanz und den Teams der Universität Augsburg und der Universität Trier.

Zunächst fand das kleine Finale zwischen den Teams aus Konstanz und Düsseldorf um den dritten Platz statt. Da Konstanz in den Vorrundenbegegnungen mehr Punkte sammeln konnte als das Düsseldorfer Team, hatten sie das Wahlrecht, ob sie ihre Verteidigung oder ihre Staatsanwaltschaft ins Rennen schicken wollten. Letztlich konnte sich, nach zwei beeindruckenden Leistungen, die Staatsanwaltschaft aus Konstanz gegen die Verteidigung aus Düsseldorf durchsetzen.

Im anschließenden großen Finale trat die Staatsanwaltschaft aus Augsburg, die als Sieger der Vorrundenbegegnungen wiederum das Wahlrecht gehabt hatten, gegen die Verteidigung aus Trier an. Nach einem wirklich spannenden und beeindruckenden Finale setzte sich letztlich das Team aus Trier durch, welches insbesondere aufgrund seiner rhetorischen Leistungen glänzen konnte.

Ein ganz besonderer Dank gilt der Finaljury, die unter Leitung des Richters am Bundesgerichtshof Dr. Frank Tiemann mit den Beisitzenden Dr. Maja Lehmann und Prof. Dr. Michael Tsambikakis im Anschluss an die beiden Finals nach eingehender Beratung das Siegerteam kürte.

Ein gemeinsamer Ausklang bei kulinarischer Versorgung durch einen Foodtruck im Innenhof des Juridicums rundete die Veranstaltung ab. Die teilnehmenden Studierenden, Betreuenden und anwesenden Professoren hatten in diesem Rahmen die Möglichkeit, sich in entspannter Runde miteinander auszutauschen, nachdem die Anspannung des Wettbewerbstages von allen abgefallen war. Zudem waren auch Vertretungen der Kanzleien VBB Rechtsanwälte aus Düsseldorf und Hengeler Mueller aus Berlin, die den Moot Court freundlicherweise finanziell unterstützt haben, und einige Jurymitglieder der Vor- und Finalrunden anwesend.

Wir gratulieren dem Team der Universität Trier herzlich zum Sieg und freuen uns schon darauf, zum 6. bundesweiten Moot Court im Strafrecht im nächsten Jahr nach Trier zu reisen!

Zudem danken wir noch einmal den zahlreichen Förderern des Moot Courts und dem gesamten Lehrstuhl-Team, unter Federführung von Celina Kernig und Lotta Szymkowiak, für die tatkräftige Unterstützung, ohne die eine Ausrichtung des Events in diesem Rahmen nicht möglich gewesen wäre.