I. Der Schwerpunkt und seine Besonderheiten
Der Schwerpunktbereich 2 „Arbeit und Soziales“ zeichnet sich durch eine besonders hohe Praxisrelevanz aus. Die Veranstaltungen, die angeboten werden, behandeln viele aktuelle Themen, die gesellschaftlich relevant und für die Wirtschaft besonders bedeutend sind. Jeder Mensch kommt außerdem im Laufe seines Berufslebens zwangsläufig mit dem Arbeitsrecht in Kontakt. Das Schwerpunktbereichsstudium und die damit verbundene frühzeitige intensive Beschäftigung mit dem Arbeits- und Sozialrecht ist daher unabhängig von Ihrem späteren beruflichen Einsatzbereich gewinnbringend und bietet im Übrigen einen zusätzlichen Qualifikationsnachweis, der für eine berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts Vorteile bieten kann.
Die Schwerpunktausbildung bereitet Sie auf vielfältige berufliche Einsatzmöglichkeiten vor: Die Themengebiete des Schwerpunktbereichs umfassen die Zuständigkeit von zwei Fachgerichtsbarkeiten (Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit) mit insgesamt über 2.800 Richterstellen (Zahlenangeben lt. Richterstatistik 2020 des Bundesamtes für Justiz). Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist unter den Fachanwaltstiteln mit Abstand am weitesten verbreitet. Neben den klassischen juristischen Berufen in der Justiz, der Anwaltschaft und der Verwaltung öffnen sich für arbeits- und sozialrechtlich ausgewiesene Juristen und Juristinnen darüber hinaus weite Berufsfelder in der Wirtschaft (Rechts- und Personalabteilungen der Unternehmen; hier auch internationale Entwicklungsmöglichkeiten, zB im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder beim Thema Arbeitnehmerdatenschutz in international agierenden Unternehmen) und bei zahlreichen Verbänden (insbesondere den Gewerkschaften und den Verbänden der Arbeitgeber/innen, aber auch Sozialverbände).
Die Schwerpunktveranstaltungen erstrecken sich auf verschiedene Gebiete des Arbeitsrechts und geben einen Überblick über die grundlegenden Zusammenhänge des Sozialrechts. Einige Veranstaltungen sind international ausgerichtet, da das europäische Recht insbesondere für das Arbeitsrecht von entscheidender Bedeutung ist. Im Wahlfachbereich werden ferner aus anderen Fachdisziplinen Veranstaltungen angeboten, die Schnittstellen zum Arbeitsrecht aufweisen. Dies gilt zB für die Arbeitspsychologie. Zudem wird Wert auf eine hohe Theorie-Praxis-Verzahnung gelegt, weswegen u.a. in der Reihe „Gastvorträge im Arbeitsrecht“ regelmäßig Praktiker/innen eingeladen werden, die von Anekdoten ihrer Praxis berichten und den Studierenden damit helfen, das theoretisch erlangte Wissen zu vertiefen. Darüber hinaus haben Schwerpunktstudierende des SPB 2 regelmäßig die Möglichkeit, am Moot Court des Bundesarbeitsgerichts teilzunehmen. Der arbeitsrechtliche Moot Court hat die Besonderheit, dass alle teilnehmenden Teams ohne Vorentscheid zu dem Wettbewerb zum Bundesarbeitsgericht nach Erfurt fahren.
II. Erforderliche Vorkenntnisse
Um den Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs 2 bestmöglich folgen zu können, sollten Sie folgende Vorlesungen zuvor besucht haben:
BGB AT, Schuldrecht AT und BT, Grundzüge des Arbeitsrechts, Verwaltungsrecht, Grundrechte und Europarecht
II. Aufbau des Schwerpunktbereichsstudiums
Das Schwerpunktbereichsstudium besteht aus Pflicht- und Wahlfächern.
Folgende vier Pflichtfächer sind zu belegen (davon müssen in mindestens zwei Fächern Klausuren absolviert werden):
- Arbeitsrecht II (Koalitions- und Tarifvertragsrecht)
- Arbeitsrecht III (Betriebsverfassungsrecht und Grundzüge der Unternehmensmitbestimmung)
- Europäisches Arbeitsrecht
- Sozialrecht I (beitragsfinanzierte Sozialversicherung: Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung)
Aus folgenden Wahlfächern können Sie aussuchen (zwei davon sollten Sie mindestens belegen, in einem von den Fächern muss mindestens, in zwei dürfen höchstens Klausuren geschrieben werden):
- Arbeits- und sozialgerichtliches Verfahren
- Vertiefung Individualarbeitsrecht
- Vertiefung Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
- Recht der Unternehmensmitbestimmung
- Sozialrecht II (steuerfinanzierte Sozialleistungen, insbesondere Leistungen nach SGB II und XII und
Verwaltungsverfahren)
- Arbeitspsychologie (vom Fachbereich Psychologie für eine begrenzte Anzahl von Studierenden im
Studiengang Rechtswissenschaft angeboten)
- Sozialpsychologie (vom Fachbereich Psychologie für eine begrenzte Anzahl von Studierenden im
Studiengang Rechtswissenschaft angeboten)
- sonstige für den Schwerpunktbereich zugelassene Veranstaltungen
- Eine Wahlveranstaltung kann zudem einer der Schwerpunktbereichsprüfung zugeordneten
Grundlagenveranstaltung entnommen werden, insbesondere Grundzüge der Rechtstheorie und
Methodenlehre, EMRK, Theorien des Privat- und Wirtschaftsrechts.
Die Wahlfächer werden im Wechsel und nicht in jedem Semester angeboten.
III. Schwerpunktbereichsprüfungen
Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht im Schwerpunktbereich 2 aus drei Klausuren (mindestens 2 Pflichtfächer und 1 Wahlfach) und einem Seminar (§ 25 der Prüfungsordnung). Das Seminar setzt sich dabei aus einer häuslichen Arbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen. Zur Notenverbesserung der Klausurleistungen können bis zu drei weitere Klausuren aus dem gewählten Schwerpunktbereich absolviert und dadurch bereits geschriebene Klausuren ersetzt werden. Die Anmeldung zu allen Teilprüfungen ist nur einmal zulässig.
IV. Ansprechpartnerinnen
Der Schwerpunkbereich Arbeit und Soziales wird von Frau Professorin Dr. Anne Christin Wietfeld und Frau Professorin Dr. Friederike Malorny betreut.
Für weitere Fragen zum Schwerpunktbereich wenden Sie sich daher bitte an:
Frau Prof. Dr. Anne Christin Wietfeld, Telefon 83 22 406, email: asw.wietfeld@uni-muenster.de
Frau Prof. Dr, Friederike Malorny, Telefon 83 22418, email: asw.malorny@uni-muenster.de
V. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen (wie zB die Prüfungsordnungen) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.