RECHT KRITISCH DENKEN

Ringvorlesung im Sommersemester 2026

Credits Plakatdesign: Levi Oppenberg.

Die Ringvorlesung „Recht kritisch denken“ bietet Studierenden einen interdisziplinären Einblick in die kritische Rechtswissenschaft, dieses Jahr unter dem übergeordneten Thema „Recht als Herrschaftsinstrument“.

In drei thematischen Blöcken widmen wir uns zunächst der marxistischen Perspektive auf Recht und Herrschaft und stellen uns die Frage, was vom Recht jenseits der kapitalistischen Ordnung noch bleibt. Im Block „Recht Feministisch Denken“ geht es unter anderem um Prostitution und Sexarbeit, Intersektionalität, Femizide sowie aktuelle Entwicklungen der feministischen Rechtswissenschaft. Der dritte Block hinterfragt koloniale Kontinuitäten im deutschen und europäischen Recht, thematisiert Kriminalisierung als Herrschaftspraxis und dekoloniales Völkerrecht.

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende in der Zwischenprüfung, im Schwerpunktbereich sowie der Zweifach-Bachelor-Programme und soll ein kritisches Bewusstsein für die Rolle des Rechts als Herrschaftsinstrument fördern und zum Austausch anregen.

Die Vorlesung wird dienstags, 18 - 20 Uhr, im JO1 (Universität Münster, Johannisstraße 4, 48143 Münster) stattfinden.

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14.04.26 „Das Recht bei Marx und im Materialismus – Eine Einführung in materialistische Rechtstheorie“ – Dr. Daniel Uhlig

Die Vorlesung richtet sich an Einsteigerinnen und Einsteiger im Themenfeld und widmet sich einer möglichst voraussetzungslosen systematischen Darstellung der Thesen materialistischer Rechtstheorien. Behandelt werden Fragen wie: Was ist gemeint, wenn materialistische Rechtstheorie von Recht und Rechtswissenschaft als Ideologie spricht (Ideologiethese)? Was heißt es, Recht als Machtinstrument der herrschenden Klasse zu bezeichnen (Instrumentalisierungsthese)? Und was steckt dahinter, wenn materialistische Ansätze die These aufstellen, das Recht werde sich eines Tages überleben (Absterbethese)? Auch die Annahme, das Recht sei nur „Überbau“ einer ökonomischen Basis wird vorgestellt und erörtert (Basis-Überbau-These). Schließlich soll der Blick im zweiten Teil der Vorlesung geweitet werden: Von welchen Prämissen gehen diese Ansätze materialistischer Rechtstheorien aus? Und was ist kritisch gegen materialistische Rechtstheorien einzuwenden?

Dr. Daniel Uhlig studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der Osgoode Hall Law School in Toronto. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer international agierenden Großkanzlei und übernahm eine Lehrtätigkeit an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sein Referendariat absolvierte er am Kammergericht Berlin mit Stationen beim Amtsgericht Berlin-Mitte, bei der Staatsanwaltschaft Berlin sowie im Bundeswirtschaftsministerium. Anschließend promovierte er an der Bucerius Law School.


21.04.26 „Wandel von Staat und Recht in der bürgerlichen Gesellschaft“ – Prof. Dr. Andreas Fisahn

Die kritische oder materialistische Rechts- und Staatstheorie begriff den Staat der bürgerlichen Gesellschaft zunächst vor allem als Instrument der Herrschaft durch Repression. Diese Position, das sah man bald, ist unzureichend und so existiert seit Mitte des 19. Jahrhunderts eine intensive Diskussion darüber, über welche Mechanismen bürgerliche Herrschaft stabilisiert wird und welche Rolle dabei Recht und Staat einnehmen. Prof. Dr. Fisahn wird einige der Vorschläge und Überlegungen, z.B. von Marx, Gramsci und Poulantzas vorstellen und auf ihre Relevanz, Einwände und Ergänzungen überprüfen, wobei insbesondere der Wandel von Gegenstand, also Recht und Staat, und dessen theoretische Reflexion im Vordergrund stehen soll.

Prof. Dr. Andreas Fisahn ist seit 2004 Professor für Öffentliches Recht sowie für Umwelt- und Technikrecht und Rechtstheorie an der Universität Bielefeld. Zudem ist er Vertrauensdozent und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Rosa Luxemburg- Stiftung. Nach Schule und Zivildienst studierte er ab 1979 Jura, Philosophie, Geschichte und Sozialwissenschaften in Würzburg, Köln, Marburg und Göttingen. Seine Habilitation verfasste er zum Thema Demokratie und Öffentlichkeitsbeteiligung. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der kritischen Staats- und Rechtstheorie, der Demokratietheorie sowie im Europa- und Umweltrecht. 2008 veröffentlichte er das Buch „Herrschaft im Wandel“. Zudem war er an mehreren Verfassungsbeschwerden beteiligt, unter anderem gegen den Vertrag von Lissabon, den Europäischen Stabilitätsmechanismus und das Freihandelsabkommen CETA.


28.04.26 „Staat und Recht im gegenwärtigen Kapitalismus“ – Prof. Dr. Andreas Fisahn

Mit „Zeitenwende“ hat der ehemalige Bundeskanzler Scholz geopolitische Veränderungen gemeint, nämlich den Weg in eine polyzentrische Welt, der durch Konkurrenz oder gar Feindschaft geprägt ist. Der neue und alte Feind ist Russland, während der alte Freund, die USA, zumindest eine Auszeit in der Beziehung reklamiert haben. Diese geopolitischen Verschiebungen haben auch zu Änderungen nach Innen geführt, d.h. Staat und Recht ändern sich. Die Periode der kulturellen und politischen Liberalisierung scheint auch in der EU beendet. Der Kapitalismus zeigt ein neues Gesicht, das aber noch janusköpfig ist: der eine Kopf verkündet noch froh eine ökologische Transformation, während der andere ─ inzwischen wohl stärkere – Kopf eine grenzenlose Aufrüstung fordert. Der Streit ist nicht entschieden, aber schon macht sich ein neues Freund-Feind-Denken bemerkbar, welches das innenpolitische Klima und damit die rechtliche Praxis verändert, weil neue Formen und Maßnahmen der Repression praktiziert werden. Die kulturelle und politische Liberalisierung scheint an ihr Ende gekommen zu sein. Politische Gegner werden mit außergerichtlichen Sanktionen belegt, indem Konten gesperrt und Ausreiseverbote verhängt werden, was wie ein Rückfall in die Rechtskultur der 1950er Jahre erscheint. Diese Vorlesung beschäftigt sich mit der gegenwärtigen Rolle von Staat und Recht im Kapitalismus.

Prof. Dr. Andreas Fisahn ist seit 2004 Professor für Öffentliches Recht sowie für Umwelt- und Technikrecht und Rechtstheorie an der Universität Bielefeld. Zudem ist er Vertrauensdozent und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Rosa Luxemburg- Stiftung. Nach Schule und Zivildienst studierte er ab 1979 Jura, Philosophie, Geschichte und Sozialwissenschaften in Würzburg, Köln, Marburg und Göttingen. Seine Habilitation verfasste er zum Thema Demokratie und Öffentlichkeitsbeteiligung. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der kritischen Staats- und Rechtstheorie, der Demokratietheorie sowie im Europa- und Umweltrecht. 2008 veröffentlichte er das Buch ,,Herrschaft im Wandel’’. Zudem war er an mehreren Verfassungsbeschwerden beteiligt, unter anderem gegen den Vertrag von Lissabon, den Europäischen Stabilitätsmechanismus und das Freihandelsabkommen CETA.


05.05.26 „Das Recht in transnationalen Lieferketten – zwischen Mechanismus der Reproduktion von Ausbeutung und Instrument für emanzipatorische Kämpfe“ – Lilli Hasche

Ob im Weinanbau in Südafrika, auf Bananenplantagen in Ecuador oder in Textilfabriken in Pakistan – ausbeuterische Arbeitsverhältnisse sind ein zentrales Merkmal transnationaler Produktionsverhältnisse. Erst in den letzten zehn Jahren sind auch innerhalb der Rechtswissenschaft kritische Forschungsperspektiven zur Erforschung des Rechts in Lieferketten entstanden. Einen wichtigen Beitrag hierzu bietet die materialistische Rechtstheorie, die Recht als ambivalent versteht: Einerseits trägt es zur Stabilisierung bestehender Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse bei, andererseits kann es als Instrument genutzt werden, um Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Diese Ambivalenz wird besonders in Rechtskämpfen sichtbar – in politischen Auseinandersetzungen, die mit den Mitteln des Rechts geführt werden. Der Vortrag richtet den Blick auf solche Rechtskämpfe in Lieferketten und diskutiert, wie Recht sowohl ausbeuterische Herrschaftsverhältnisse reproduziert als auch als Instrument zur Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen genutzt wird, welche Möglichkeiten und Grenzen rechtliche Auseinandersetzungen haben.

Lilli Hasche ist Politikwissenschaftlerin und Juristin und promoviert zu Rechtskämpfen um Verträge in transnationalen Lieferketten. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin im von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt zu „Rechtskämpfen in transnationalen Lieferketten“ und ist assoziiertes Mitglied beim ChainGE Lab.                             


12.05.26 „Vergewaltigungsmythen im Strafverfahren“ – Prof. Dr. Stefanie Kemme

Vergewaltigungsmythen werden nach Bohner (1998) definiert als „deskriptive oder präskriptive Überzeugungen über Vergewaltigung (d.h. über ihre Ursachen, ihren Kontext, ihre Folgen, Täter, Opfer und deren Interaktion), die dazu dienen, sexuelle Gewalt, die Männer gegen Frauen ausüben, zu leugnen, herunterzuspielen oder zu rechtfertigen.“ Diese „Rape Myths“ spiegeln gesellschaftlichen Vorstellungen über Opfer sexualisierter Gewalt und wirken oft subtil auch dort, wo objektiv und sachlich entschieden werden sollte: im Strafverfahren. Stereotype Vorstellungen über Vergewaltigungsopfer können beeinflussen, wie Ermittlungen geführt werden, wie Aussagen eingeordnet und wie Betroffene beurteilt werden. Strafverfahren, in denen eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliegt, wie dies bei Sexualdelikten häufig der Fall ist, sind in besonderem Maße auf die sorgfältige Bewertung von Aussagen und deren Glaubhaftigkeit angewiesen. Die Polizei nimmt dabei als erste Institution im Strafverfahren eine Gatekeeper-Funktion ein; ihre Einschätzungen von Betroffenen und Aussagen können Auswirkungen auf die Ermittlungsintensität und damit auf das gesamte Strafverfahren haben. Die Vorlesungseinheit widmet sich daher dem Oberthema „Vergewaltigungsmythen im Strafverfahren“ und fragt, wie stereotype Zuschreibungen professionelle Entscheidungen beeinflussen können. Im Zentrum der Vorlesung stehen die Bedeutung von „Rape Myths“ für die Bewertung von Aussagen, die Unterscheidung zwischen Glaubwürdigkeit der Person und Glaubhaftigkeit der Aussage sowie die Frage, wie Ausbildung und Fortbildung im Strafverfahren bias-sensibler gestaltet werden können.

Prof. Dr. iur. Dipl.-Psych. Stefanie Kemme ist seit April 2023 Professorin für Kriminologie an der Universität Münster. Sie studierte Psychologie und Rechtswissenschaft in Berlin und Rom, wurde 2007 an der Justus-Liebig-Universität Gießen promoviert und war anschließend unter anderem in Frankreich, als Rechtsanwältin in Berlin, am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, an der Universität Hamburg sowie an der Hochschule der Polizei Hamburg tätig. Ihre Forschung befasst sich insbesondere mit Polizei, Punitivität, Vorurteilen und Stereotypen, Jugenddelinquenz, Kriminalitätsprognosen und rechtspsychologischen Fragestellungen. Aktuelle Arbeiten befassen sich mit demokratiebezogenen Einstellungen in der Polizei sowie mit dem Einfluss KI-gestützter Systeme auf Polizei und Justiz. 


19.05.26 „Femizide und Strafrecht“ – Dr. Jara Streuer

Femizide – also Tötungen von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts – stehen zunehmend im Fokus gesellschaftlicher und auch rechtspolitischer Debatten. Häufig wird gefordert, solche Taten müssten „besser“ oder „angemessener“ strafrechtlich erfasst sein, vielleicht auch durch einen eigenen Straftatbestand. Doch was kann das Strafrecht bei der Bekämpfung von Femiziden tatsächlich leisten? Der Vortrag führt zunächst in den Begriff „Femizid“ bzw. „Feminizid“ ein und zeigt anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung, wie insbesondere sog. Trennungstötungen strafrechtlich bewertet werden. Anschließend wird diskutiert, inwiefern das Strafrecht geeignet ist, geschlechtsspezifische und andere Formen struktureller Gewalt zu erfassen. Dabei geht es auch um die grundsätzlichere Frage, inwieweit das Strafrecht ein wirksames Instrument feministischer Politik sein kann.

Dr. Jara Streuer ist Akademische Rätin a.Z. am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht (Prof. Dr. Moritz Vormbaum) an der Universität Münster. Sie hat Rechtswissenschaft in Berlin, Norwich (UK) und Münster studiert und zum Begriff „Feminizid“ und seinen völkerstrafrechtlichen Bezügen promoviert. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im deutschen Strafrecht, insbesondere im Staats- und Demokratieschutzstrafrecht sowie im strafrechtlichen Umgang mit geschlechtsbezogener Gewalt, im internationalen Strafrecht, insbesondere im Völkerstrafrecht und im Europäischen Strafrecht, sowie in den Legal Gender Studies und der strafrechtlichen Zeitgeschichte. Dr. Jara Streuer studierte Jura in Berlin, Norwich (UK) und Münster. Sie ist seit 2018 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht (Prof. Dr. Moritz Vormbaum) an der Universität Münster und promovierte zu dem Begriff "Feminizid" und seinen völkerstrafrechtlichen Bezügen. Jara Streuer war Co-Organisatorin der ersten Sommerakademie Feministische Rechtswissenschaft in Münster mit und ist Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes.


02.06.26 „Geschlecht im Strafvollzug – Eine Perspektive der Legal Gender Studies“ – Jun.-Prof. Dr. Annika Gomille

Von 20 inhaftierten Personen im deutschen Strafvollzug sind 19 Männer. Diese deutliche Geschlechterverteilung prägt nicht nur die Wahrnehmung von Kriminalität, sondern auch die rechtliche und institutionelle Ausgestaltung des Strafvollzugs. Doch was bedeutet es, wenn ein System, das überwiegend auf Männer ausgerichtet ist, mit geschlechtlicher Vielfalt konfrontiert wird? Wie wird Geschlecht im Strafvollzug rechtlich konstruiert – und mit welchen Konsequenzen für die Betroffenen? Inwiefern spiegeln strafvollzugsrechtliche Regelungen gesellschaftliche Geschlechternormen wider, und wo tragen sie zur Reproduktion von Ungleichheiten bei?

Der Vortrag nähert sich dem Strafvollzug aus der Perspektive der Legal Gender Studies und untersucht, wie Recht Geschlecht nicht nur abbildet, sondern aktiv hervorbringt und strukturiert. Im Fokus stehen dabei Fragen nach geschlechtsspezifischen Differenzierungen im Vollzugsalltag, dem Umgang mit trans*, inter* und nicht-binären Personen sowie den Spannungsfeldern zwischen Gleichbehandlung und spezifischen Schutzbedarfen. Anhand aktueller rechtlicher Entwicklungen und kritischer Analysen wird aufgezeigt, welche Herausforderungen sich für eine geschlechtersensible Ausgestaltung des Strafvollzugs ergeben und welche Reformansätze diskutiert werden. Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, die sich mit den Wechselwirkungen von Recht, Geschlecht und Macht im Kontext staatlicher Institutionen auseinandersetzen möchten.

Jun.-Prof. Dr. Anika Gomille lehrt seit April 2020 an der Universität Siegen als Juniorprofessorin für Rechtssoziologie und Legal Gender Studies. Sie studierte Soziologie an der Johannes- Gutenberg-Universität Mainz sowie Rechtswissenschaften in Mainz und an der Goethe Universität Frankfurt. Im Anschluss war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Soziologie der Universität Mainz in der Abteilung Soziologische Theorie und Gender Studies, sie promovierte dort und arbeitete später bei der Kriminologischen Zentralstelle e.V. in Wiesbaden. Ihre Forschung und Lehre fokussieren sich auf Legal Gender Studies und Rechtssoziologie, zudem veröffentlichte sie das Buch „Rehabilitation und Entschädigung nach Vollstreckung einer Freiheitsstrafe und erfolgreicher Wiederaufnahme“. 


09.06.26 „Koloniale Rechtsgeschichte als dekoloniale Rechtskritik?“ – Gwinyai Machona

Diverse Ansätze post- und dekolonialer Rechtskritik setzen bei historisch gewachsenen Strukturen und Rechtsinstituten sowie bei historisch informierten Perspektiven und Erfahrungen auf moderne Herrschaftsordnungen an. Dennoch scheint es in der Forschung eine (oft methodisch begründete) Kluft zwischen kolonialer Rechtsgeschichte, also geschichtswissenschaftlicher Erforschung kolonialen Rechts, und post-/dekolonialer Rechtskritik, also rechtstheoretischer Kritik an gegenwärtigem Recht, zu geben. Ist diese Kluft überbrückbar? Hat koloniale Rechtsgeschichte kritische Potentiale, und wenn ja, worin liegen diese? Lässt sich koloniale Rechtsgeschichte als post-/dekoloniale Rechtskritik denken?

Gwinyai Machona ist zurzeit Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin und assoziierter Wissenschaftler am Lehrstuhl für öffentlichen Recht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin. In seiner 2026 abgeschlossenen Dissertation betrachtet er die deutsche Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts und ihr Verhältnis zum Kolonialismus. 


11.06.26 „Prostitution versus Sexarbeit – Feministische Debatten um Autonomie und Ausbeutung“ – Nadja Habibi

Ist Prostitution eine Form selbstbestimmter Erwerbsarbeit – oder Ausdruck patriarchaler Ausbeutung? Die feministische Debatte über (heterosexuelle) „Prostitution“ respektive „Sexarbeit“ ist von starken Gegensätzen geprägt: Während liberale Feminist:innen für eine rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung von Sexarbeit als Beruf plädieren, fordern abolitionistische Positionen deren Abschaffung als Form geschlechtsspezifischer Unterdrückung. Doch wie verhandeln diese Strömungen das Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit und struktureller Gewalt? Und welche Rolle spielt das Recht dabei? Die Vorlesung beleuchtet zentrale feministische und marxistische Argumentationslinien sowie deren rechtspolitische Umsetzung auf dieses komplexe Thema. Anhand konkreter Beispiele wie der Legalisierung von Sexarbeit in Deutschland und dem „Nordischen Modell“ in Schweden wollen wir diskutieren, welche Auswirkungen unterschiedliche gesetzliche Ansätze auf Sexarbeiter:innen haben – und ob rechtliche Rahmenbedingungen emanzipatorische Ziele fördern oder bestehende Ungleichheiten verstärken.

Nadja Habibi ist ehemalige Stipendiatin der Rosa-Luxemburg-Stiftung und arbeitet seit ihrem Masterabschluss als Sozialarbeiterin mit gewaltbetroffenen Frauen. Zudem ist sie als Lehrbeauftragte in Hamburg tätig. Sie hat unter anderem zum Thema Prostitution und Feminismus veröffentlicht, ist aber vor allem auch politische Aktivistin.


23.06.26 “Colonial Continuities and Contestations of the European Border Regime“ – Silvia Rojas-Castro & Dr. Vera Wriedt

This lecture foregrounds the colonial continuities shaping the European border regime and human rights law. The presentation starts with an overview of postcolonial critiques of global migration law. Next, it provides a critical analysis of Europe’s internal, external and externalised borders, with a particular focus on pushbacks and racial profiling. Human rights law is often seen as a means for contesting such violence but contains numerous exclusion mechanisms. The drafters of the European Convention inserted a clause exempting colonial territories from the automatic applicability of human rights guarantees and contemporary jurisprudence contains numerous exceptions, such as the construction of ‘own culpable conduct’ in collective expulsion cases. The lecture examines restrictive and protective caselaw in the European, Inter-American and African regional human rights systems, as well as UN Treaty Bodies - to decenter Europe as the supposedly most progressive human rights system and think through decolonial alternatives. Finally, we discuss strategic litigation and reflect on the potential and limits of using the law as a means for contesting structural violence at borders.

Silvia Rojas-Castro is Senior Legal Advisor in the Border Justice Program at the European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Previously she coordinated the South-North partnership between ECCHR and the Argentine organization Centro de Estudios Legales y Sociales (CELS) in topics of international criminal law and corporate accountability.

Dr. Vera Wriedt, LL.M. (London) is a Postdoctoral Research Associate at the University of Münster (Käte Hamburger Kolleg on Legal Unity and Pluralism & Institute for Public Law and Human Rights). Her doctoral thesis examined colonialism, nationality and expulsions in the European and African human rights systems. Before starting her PhD, Vera worked in ECCHR's Border Justice Programme.  


30.06.26 (wird noch bekanntgegeben)


07.07.26 “The Heap and the Hourglass: The Emergence of Genocidal Intent During War“ –  Prof. Dr. Itamar Mann 

In law, genocide is distinguished from other mass atrocities by a specific mental element: the intent to destroy a group, in whole or in part. But genocidal intent rarely appears fully formed at the outset of a conflict. It emerges – through decisions, through rhetoric, through patterns of violence – over time. This lecture examines how genocidal intent takes shape during wartime, using the Israeli military campaign in Gaza as its central case. Drawing on international criminal law, legal theory, and the documentary record of the Gaza campaign, Prof. Mann proposes a new analytical model –one that distinguishes between different phases and "temperatures" of genocidal purpose – and asks what it would take for international law to reckon honestly with what is happening in Gaza. The lecture is aimed at anyone interested in international law, human rights, and the ethical stakes of legal classification. No prior legal knowledge is required.

Prof. Dr. Itamar Mann is a professor of international law, now serving as Acting Chair in Public International Law at the University of Münster. He is an Associate Professor at the University of Haifa Faculty of Law. His work spans public international law, refugee and migration law, international criminal law, and legal theory. He is the author of “Humanity at Sea: Maritime Law and the Foundings of International Legal Order” (Cambridge University Press, 2016), and his articles have been cited by the UN Human Rights Committee and the US Court of Appeals for the Second Circuit. His forthcoming book, “Liferaft Manifesto: Democratic Survivalism and the Sea” will come out with Cambridge Elements in International Law and Society. 


14.07.26 „Rechtskämpfe: Wege zu einem neuen Recht?“ – Prof. Dr. Dr. Maximilian Pichl

Die Kritik am liberalen Recht der bürgerlichen Gesellschaft ging stets mit der Frage nach einem anderen, einem alternativen Recht einher. Konturen eines solchen Rechts wurden in den kommunistischen und anarchistischen Rechtstheorien immer wieder aufs Neue diskutiert. In jüngerer Zeit haben die sog. Post-juridischen Rechtstheorien (z.B. von Christoph Menke und Daniel Loick) diese Frage nach einem anderen Recht reaktualisiert. Die Vorlesung widmet sich diesen Alternativen des Rechts und erörtert anhand des historisch-materialistischen Konzepts der Rechtskämpfe, inwiefern sich überhaupt ein anderes Recht „rechtsphilosophisch“ rekonstruieren lässt oder nicht vielmehr den sozialen Kämpfen selbst entspringen muss. Die Vorlesung diskutiert aktuelle Vorschläge für ein alternatives Recht und liefert Impulse für die Diskussion, um ein utopisches Recht.

Prof. Dr. Dr. Maximilian Pichl ist seit Oktober 2025 Professor für Recht der Sozialen Arbeit mit den Schwerpunkten Demokratie, Partizipation und Rechtsstaatlichkeit an der Frankfurt University of Applied Sciences. Zuvor war er von 2021 bis 2023 Vertretungsprofessor für Politische Theorie an der Universität Kassel. Er studierte Politik- und Rechtswissenschaften an der Goethe Universität Frankfurt. 2021 promovierte er im Fachbereich Gesellschaftswissenschaften an der Universität Kassel zu Rechtskämpfen im Kontext des „Sommers der Migration“. Parallel dazu verfasste er eine rechtswissenschaftliche Promotion an der Goethe Universität Frankfurt zur kritischen Analyse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie. Nach seinem Studium war Pichl als rechtspolitischer Referent bei PRO AYSL tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Kritischen Rechtstheorie, im Flüchtlings- und Migrationsrecht sowie im Polizeirecht.