Gesundheit in Planung und Planungsrecht
Bericht über das Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster aus Anlass des 80. Geburtstages von Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M, am 11. November 2025
I. Einleitung
Die Sorge um die menschliche Gesundheit ist eines der Kernanliegen räumlicher Planung auf kommunaler wie auf überörtlicher Ebene und manifestiert sich in zwei Hauptdimensionen: Zum einen geht es darum, Raumnutzungsansprüche so einander zuzuordnen, dass Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit, etwa durch schädliche Umweltauswirkungen, so weit wie möglich vermieden werden und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) sichergestellt sind. Der Klimawandel und dessen Folgen, zunehmende Hitzetage und Extremwetterereignisse, bringen insoweit neue Herausforderungen mit sich. Zum anderen muss die Planung in räumlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine angemessene medizinische Versorgung sowie für die Erreichbarkeit von Einrichtungen des Gesundheitswesens schaffen. Beide Dimensionen der Gesundheitsvorsorge wollte das Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster (ZIR) im Rahmen seines diesjährigen Symposium zusammenführen, aus repräsentativen, grundlegenden wie aktuellen, Perspektiven beleuchten und hierdurch Wissenschaft und Praxis miteinander ins Gespräch bringen. Die Veranstaltung fand am 11.11.2025 unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Patrick Hilbert mit rund 80 Teilnehmern aus Verwaltung, Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft in den Räumlichkeiten der Bezirksregierung Münster statt.
II. Laudatio auf Prof. Dr. Hans D. Jarass
Das diesjährige Symposium war Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Harvard), gewidmet, der von 1998 bis 2019 das ZIR als Geschäftsführender Direktor leitete, in diesen Jahren dort 35 wissenschaftliche Qualifikationsschriften betreute und somit die Forschung am Institut zu einer besonderen Produktivität führte. Jarass vollendete in diesem Jahr sein 80. Lebensjahr. In seiner Laudatio würdigte Prof. Dr. Martin Kment, LL.M. (Cambridge), Universität Augsburg, der am ZIR unter der Betreuung von Jarass sowohl seine Dissertation als auch seine Habilitationsschrift anfertigte, nicht nur Jarass‘ beeindruckendes wissenschaftliches Werk, sondern vor allem die unermüdliche Neugierde sowie die persönliche Integrität, die Jarass als Forscher und Hochschullehrer besonders auszeichneten.
III. Berichte über aktuelle Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene
Die Symposien des ZIR werden traditionell durch Berichte über aktuelle Entwicklungen in den Arbeitsbereichen der Bundes- und Landesministerien, welche das Institut fördern, vervollständigt. Diese Berichte können über den engeren Rahmen des Veranstaltungsthemas hinausgehen.
Aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) berichtete Ministerialdirigent Dr. Jörg Wagner über die durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) geschaffenen Neuregelungen sowie über die vielfältigen weiteren Ergänzungen des Städtebau- wie der Raumordnungsrechts auf, an welchen das BMWSB für das Jahr 2026 arbeitet.
Für das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als oberste Landesplanungsbehörde informierte Karin Weirich-Brämer, Leiterin des Referats Recht der Raumordnung und Landesplanung, über Fortentwicklung des nordrhein-westfälischen Landesplanungsrechts.
IV. Gesundheit aus räumlicher Perspektive
Den Kreis der spezifisch auf das Tagungsthema ausgerichteten Vorträge eröffnete aus einer stadtplanerischen Perspektive Prof. Dr.-Ing. Sabine Baumgart, ehemals TU Dortmund, BPW Stadtplanung, Bremen. Ausgehend vom „One-Health“-Ansatz (Mensch, Tier, Umwelt) begriff sie Gesundheit als implizites Anliegen von Planung und Planungsrecht.
V. Klimawandelanpassung und Gesundheitsschutz in der räumlichen Planung
Hieran schlossen Überlegungen zu einer „klimaangepassten Planung“ zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes aus juristischer Sicht von Prof. Dr. Andrea Kießling, Frankfurt a. M., an, deren verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt die aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG resultierende staatliche Schutzpflicht bildete und welche sich im Schwerpunkt auf den Hitzeschutz richteten.
VI. Lärmschutz in der Bauleitplanung
Mit dem Schutz vor Lärm, insbesondere vor Verkehrslärm, griff sodann Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, Stuttgart, einen zentralen Aspekt der Gesundheitsvorsorge durch Bauleitplanung auf.
VII. Räumliche Planung und Gesundheitsversorgung
Zuletzt sollte der Vortrag über „Räumliche Planung und Gesundheitsversorgung“ von Dr. Anna Büscher, Akademische Rätin a.Z. am Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht der Universität Bochum, die Perspektive der infrastrukturellen Ausstattung des Raumes und die Erreichbarkeit von Einrichtungen des Gesundheitswesens thematisieren.
VIII. Diskussionen und Ausblick
Im Anschluss an die Vorträge entwickelten sich – wie stets auf den Symposien des ZIR – unter der Moderation von Prof. Dr. Susan Grotefels, Geschäftsführerin des ZIR, Prof. Dr. Martin Kment, Dr. Jens Wahlhäuser, Bundeskanzleramt, Berlin, und Prof. Dr. Patrick Hilbert intensive Diskussionen. Die Referate sowie Zusammenfassungen der Diskussionen werden in einem Tagungsband versammelt, der in Kürze in der Schriftenreihe des ZIR, den „Beiträge(n) zum Raumplanungsrecht“, im Berliner Lexxion Verlag erscheinen wird.
Die Vortragsfolien von Herrn Dr. Jörg Wagner sind hier abrufbar.
Die Vortragsfolien von Frau Prof. Dr. Baumgart sind hier abrufbar.
Die Vortragsfolien von Herrn Prof. Dr. Dolde sind hier abrufbar.
Die Vortragsfolien von Frau Dr. Anna Büscher sind hier abrufbar.
Das Thesenpapier von Frau Prof. Dr. Andrea Kießling ist hier abrufbar.