Der Vorstand leitet die Forschungsarbeit des Instituts. Er stellt das Forschungsprogramm auf, bereitet es zur Beschlußfassung durch das Kuratorium vor und führt das vom Kuratorium beschlossene Arbeitsprogramm durch. Der Vorstand setzt sich aus drei Mitgliedern (Direktoren) zusammen. Unter ihnen sollen ein Rechtswissenschaftler, ein Sozialwissenschaftler und ein Wirtschaftswissenschaftler sein. Die Direktoren werden auf Vorschlag der entsprechenden Fachbereiche der Universität Münster im Einvernehmen mit der Rechtsträgerin des Instituts vom Kuratorium ernannt. Sie haben aus ihrer Mitte ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied zu bestimmen.
Dem Vorstand gehören an:
Nach der Satzung beauftragt der Geschäftsführende Direktor zu seiner Unterstützung einen wissenschaftlichen Mitarbeiter als Geschäftsführer mit seiner ständigen Vertretung. Geschäftsführerin des Instituts ist Prof. Dr. Susan Grotefels.
Das Kuratorium beschließt nach der Institutsordnung insbesondere über das vom Vorstand vorgelegte Arbeitsprogramm. Ferner obliegt ihm die Beschlussfassung in den Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
Satzungsgemäß besteht das Kuratorium aus:
Dem Kuratorium gehören gegenwärtig an:
Dem Kuratorium steht beratend zur Seite: