Aufgaben des Instituts
Das Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster, das seit über 60 Jahren aktiv ist, hat als Forschungsinstitut für deutsches und europäisches Öffentliches Recht die Aufgabe, die wissenschaftlichen Grundlagen des Raumplanungsrechts unter Berücksichtigung der Bezüge zu anderen Rechtsbereichen in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und – soweit erforderlich – anderen Wissenschaftsdisziplinen zu erforschen. Dabei geht es insbesondere um die Grenzfragen zwischen dem Raumplanungsrecht – Raumordnungs-, Städtebau- und Fachplanungsrecht – einerseits und dem Umweltrecht, dem Verfassungsrecht und dem Europarecht andererseits. Dies geschieht vor allem durch die Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, durch die Durchführung von Tagungen und durch die Beratung von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen.
Das Zentralinstitut wird von Bund und Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Seine Forschungsarbeit dient insbesondere der Sicherung wissenschaftlicher Grundlagen für die politischen und administrativen Aufgaben der zuständigen Bundesministerien, vor allem des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sowie auf Landesebene des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.
Das Institut erfüllt seine Aufgaben in Zusammenarbeit und in vielfältigen Kontakten mit anderen Einrichtungen aus Wissenschaft und Praxis. Das betrifft zunächst den Träger des Instituts, die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e. V. (DASL) sowie ihre anderen Institute, das Institut für Städtebau, Berlin (ISB), und das Institut für Städtebau und Wohnungswesen, München (ISW).
Zudem kooperiert das Institut mit den fachlich zuständigen Fakultäten und Instituten der Universität Münster, mit der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (ARL), mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und mit dem Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH (ILS).