Vereinbarung


Zwischen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, vertreten durch den Rektor, – nachstehend „Universität“ genannt – und dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Vorstand, – nachstehend „Landkreistag“ genannt – wird folgende Vereinbarung getroffen:

§ 1

Der Landkreistag unterhält in Münster eine wissenschaftliche Forschungs­stelle. Ihre satzungsmäßige Aufgabe ist die kommunal- und staatswissen­schaftliche Grundlagenarbeit, die Förderung der Verbindung zwischen der kommunalpolitischen Praxis und der Wissenschaft sowie die Herstellung eines Erfahrungsaustausches zwischen beiden Bereichen. Die Forschungsstelle führt die Bezeichnung „Freiherr-vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungs­stelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Universität Münster“ (im weiteren: Institut).

§ 2

Das Institut arbeitet eng mit den Einrichtungen der Universität zusammen, insbesondere mit den Fachbereichen 3 – Rechtswissenschaft – und 4 – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die Universität unterstützt das Institut insbesondere dadurch, dass sie ihm die Benutzung ihrer wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere der Bibli­otheken ermöglicht. Das Institut unterstützt vor allem interessierte Wissenschaftler aus den Fach­bereichen 3 – Rechtswissenschaft – und 4 – Wirtschafts- und Sozialwissen­schaften – in den Bereichen Lehre und Forschung bei der Herstellung von Arbeitskontakten mit den Kreisen in Nordrhein-Westfalen und durch die Förderung junger Wissenschaftler bei der Erarbeitung von Dissertationen und Habilitationsschriften. Forschungsergebnisse des Instituts werden den Fachbereichen 3 – Rechts­wissenschaft – und 4 – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften – der Uni­versität zugänglich gemacht.

§ 3

Die enge Verbindung mit den Fachbereichen 3 – Rechtswissenschaft – und 4 – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften – findet ihren Ausdruck auch darin, dass Wissenschaftler aus diesen Fachbereichen ständig im Beirat des Instituts vertreten sind.

§ 4

Die Personal- und Sachkosten für das Institut trägt der Landkreistag.

§ 5

Die Vereinbarung beruht auf der Satzung des Instituts; sie tritt am 16. September 1981 in Kraft. Sie kann mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende gekündigt werden.

 

Der Rektor der Westfälischen Wilhelms-Universität

gez.
Professor Dr. Werner Müller-Warmuth

 
Der Vorstand des Landkreistages Nordrhein-Westfalen

Der Vorsitzer
gez.
Joseph Köhler, MdL

Der Geschäftsführer
gez.
Adalbert Leidinger