Vereinbarung
Zwischen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, vertreten durch den Rektor, – nachstehend „Universität“ genannt – und dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Vorstand, – nachstehend „Landkreistag“ genannt – wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1
Der Landkreistag unterhält in Münster eine wissenschaftliche Forschungsstelle. Ihre satzungsmäßige Aufgabe ist die kommunal- und staatswissenschaftliche Grundlagenarbeit, die Förderung der Verbindung zwischen der kommunalpolitischen Praxis und der Wissenschaft sowie die Herstellung eines Erfahrungsaustausches zwischen beiden Bereichen. Die Forschungsstelle führt die Bezeichnung „Freiherr-vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Universität Münster“ (im weiteren: Institut).
§ 2
Das Institut arbeitet eng mit den Einrichtungen der Universität zusammen, insbesondere mit den Fachbereichen 3 – Rechtswissenschaft – und 4 – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die Universität unterstützt das Institut insbesondere dadurch, dass sie ihm die Benutzung ihrer wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere der Bibliotheken ermöglicht. Das Institut unterstützt vor allem interessierte Wissenschaftler aus den Fachbereichen 3 – Rechtswissenschaft – und 4 – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften – in den Bereichen Lehre und Forschung bei der Herstellung von Arbeitskontakten mit den Kreisen in Nordrhein-Westfalen und durch die Förderung junger Wissenschaftler bei der Erarbeitung von Dissertationen und Habilitationsschriften. Forschungsergebnisse des Instituts werden den Fachbereichen 3 – Rechtswissenschaft – und 4 – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften – der Universität zugänglich gemacht.
§ 3
Die enge Verbindung mit den Fachbereichen 3 – Rechtswissenschaft – und 4 – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften – findet ihren Ausdruck auch darin, dass Wissenschaftler aus diesen Fachbereichen ständig im Beirat des Instituts vertreten sind.
§ 4
Die Personal- und Sachkosten für das Institut trägt der Landkreistag.
§ 5
Die Vereinbarung beruht auf der Satzung des Instituts; sie tritt am 16. September 1981 in Kraft. Sie kann mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende gekündigt werden.
Der Rektor der Westfälischen Wilhelms-Universität
gez.
Professor Dr. Werner Müller-Warmuth
Der Vorstand des Landkreistages Nordrhein-Westfalen
Der Vorsitzer
gez.
Joseph Köhler, MdL
Der Geschäftsführer
gez.
Adalbert Leidinger