Symmetriegebot von Rentenverträgen

Symmetriegebot in Rentenverträgen: Konsequenzen des BGH-Urteils vom Dezember 2025 zur nachträglichen Rentenanpassung in Riester-Verträgen

Online-Vortragsveranstaltung der Forschungsstelle für Versicherungswesen der Universität Münster

Mittwoch, dem 4. März 2026, 16:15 – 17:45 Uhr, Online-Vortragsveranstaltung


Programm

Herr Prof. Dr. Julian P. Rapp, LL.M. (Cambridge) wird sich mit verschiedenen Rentenverträgen befassen. Besondere Aktualität kommt diesem Thema aufgrund einer Entscheidung des 4. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu, der eine Klausel in Riester-Rentenverträgen, die zur nachträglichen Herabsetzung der monatlichen Rente berechtigt, aufgrund unangemessener Benachteiligung für unwirksam erklärte (BGH Urt. v. 10.12.2025 – IV ZR 34/25). Für die Wirksamkeit derartiger Klauseln ist das sog. Symmetriegebot entscheidend. Diese Untersagung der Verwendung von inhaltsgleichen Klauseln wurde allerdings in der Entscheidung wieder aufgehoben. Bedeutung könnte dieses Urteil auch für andere Verträge, insbesondere Rürup-, Betriebs- und private Rentenverträge, erlangen. Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Prof. Dr. Rapp, LL.M. (Cambridge) ist Zeit für eine Diskussion.

Anmeldung

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Referent

Herr Prof. Dr. Julian P. Rapp, LL.M. (Cambridge) ist seit März 2025 ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Hamburg. Er promovierte von 2015 bis 2018 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit einem Schwerpunkt im Versicherungsrecht. Darüber hinaus publiziert Herr Prof. Dr. Rapp regelmäßig zu verschiedenen Themen des Versicherungsrechts.

 

Prof. Dr. Julian P. Rapp, LL.M. (Cambridge)

Professor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Hamburg

 


Weiterbildung

Die Veranstaltung eignet sich als Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO für den Fachanwalt für Versicherungsrecht. Es werden 90 Minuten bescheinigt. Für die Initiative „Gut Beraten“ werden ebenfalls 90 Minuten gutgeschrieben.

Hier finden Sie die Kompetenzaufschlüsselung für "Gut Beraten".


Kontakt

Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne unter versicherungswesen@uni-muenster.de zur Verfügung.