Wer kann die Bibliothek nutzen?
Das Seminar kann von allen Mitgliedern und Angehörigen der Universität Münster benutzt werden.
Doktoranden, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende anderer Hochschulen sind zur Nutzung zugelassen, soweit die Leistungsfähigkeit und Raumverhältnisse des Seminars dies erlauben.
Andere Personen kann die Geschäftsführerin des Seminars zur Benutzung zulassen, wenn diese ein berechtigtes Interesse daran haben.
Kann ich Werke ausleihen? Was bedeutet Präsenzbibliothek?
Die rechtswissenschaftlichen Bibliotheken sind Präsenzbibliotheken, das heißt, die Medien können nur innerhalb der Bibliothek genutzt werden.
Aber:
Das wissenschaftliche Personal der Universität Münster ist berechtigt Schriften zu entleihen. Ausgenommen von der Ausleihe sind Zeitschriften und Loseblattwerke.
Darf ich in den Bibliotheken essen und trinken?
Das Essen ist in den Bibliotheken nicht erlaubt.
Wasser kann in auslaufsicheren und wiederverschließbaren Trinkbehältner mitgenommen werden.
Wie kann ich Plätze im RWS I und RWS II reservieren?
Im Menüpunkt Platzreservierung finden Sie die Informationen, wie Platznummern und Zeitslots des RWS I und II und werden auf den Platzreservierungsservice der Zentralbibliothek weitergeleitet.
Wochenend-Lieferservice aus RWS II und ZRB
An den Sonntagen gibt es einen Lieferservice für Bücher aus dem RWS II und zusätzlich an Samstagen aus der ZRB ins RWS I, da diese beiden Bibliotheken an den jeweiligen Tagen nicht zugänglich sind.
Sie können an der Aufsicht des RWS I am Samstag und Sonntag zu drei Uhrzeiten Literatur aus diesen Bibliotheken bestellen und damit im RWS I arbeiten:
1. Bestellung bis 9 Uhr – Abholung ab 10 Uhr
2. Bestellung bis 11 Uhr – Abholung ab 12 Uhr
3. Bestellung bis 13:30 Uhr – Abholung ab 14:30 Uhr
Wenn niemand außer Ihnen die Bücher benötigt, dürfen Sie diese am gesamten Wochenende im RWS I verwenden. Werden die Bücher von mehreren Nutzern nachgefragt, wird die Nutzungszeit entsprechend verkürzt. Bitte melden Sie sich an der Aufsicht des RWS I, um Bestellwünsche aufzugeben.
Wo finde ich die Zeitschriftenhefte des aktuellen Jahrgangs und können diese entliehen werden ?
RWS I
Die jeweis aktuellen Jahrgänge befinden sich im Eingangsbereich an der Informationstheke. Ältere gebundene Jahrgänge sind, entsprechend ihrer jeweiligen Signatur im Freihandbereich aufgestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Bände von Zeitschriften mit einer ZRB-Signatur in den Räumen der Zivilrechtlichen Bibliothek aufgestellt sind.
RWS II
Hier befinden sich die Hefte des aktuellen Jahrgangs im Zeitschriftenregal rechts vor dem Eingang zum Lesesaal. Gebundene Jahrgänge sind, entsprechend ihrer jeweiligen Signatur, in den Räumen der Bibliothek aufgestellt.
ZRB
Gleich neben der Eingangstür werden die aktuellen Zeitschriftenhefte für Sie in Regalfächern ausgelegt. Die gebundenen Zeitschriftenbände finden Sie über die Signatur der Zeitschrift in den jeweiligen Räumen. Bitte beachten Sie, dass Bände von Zeitschriften mit einer RWS-Signatur in den dortigen Räumen aufgestellt sind.
Zeitschriftenhefte und Jahrgänge, sowie Loseblattwerke sind von der Ausleihe für Hochschullehrer/innen ausgenommen.
Kann ich sehen, ob das aktuellste Zeitschriftenheft bereits am Fachbereich eingetroffen ist?
Ja, sobald das Heft in der Bibliothek angekommen ist und im System eingetragen wurde, wird dieses angezeigt. Im KatalogPlus finden Sie den Hinweis beim Zeitschrifteneintrag unter dem Punkt Standorte - Standort-Exemplare.
Kann ich den "Habersack" und "Sartorius" mit an den Arbeitsplatz nehmen?
Die Bibliotheken besitzt mehrere auch gebundene Exemplare dieser Standardloseblattwerke.
Im RWS I , sowie in der ZRB können diese bei Hinterlegung des eines gültigen Lichtbildausweises an den Arbeitsplatz mitgenommen werden. Gleiches gilt für die (Bundes-)Landesgesetze.
Im RWS II sind die Werke frei verfügbar (Standort: Vorraum zum Lesesaal).
Kann ich auch außerhalb des Hochschulstandortes auf die lizenzierten Datenbanken zugreifen?
Neben dem campusweiten Zugriff auf Datenbanken ist – teils abhängig von der Lizenzvereinbarung – auch ein Zugriff über VPN möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Rechercheseite der Fakultät.
Nutzung
von Beck-online durch Studierende
Die Datenbank Beck-online kann nicht über den Cisco-VPN-Client, sondern nur über die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) genutzt werden. Für die Nutzung müssen Sie sich einmalig bei Beck mit Hilfe dieser Anleitung registrieren. Zum Zeitpunkt der Registrierung müssen Sie sich mit Ihrem Gerät auf dem Campus befinden.
Kann ich als Nicht-Universitätsangehöriger die Internet-Recherche-PCs in den Bibliotheken nutzen?
Als externer Nutzer können Sie nur die Internet-Recherche-PCs der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) nutzen, um beispielsweise in den von der ULB lizensierten Datenbanken zu recherchieren.
Für die Nutzung ist die Einrichtung einer Gastkennung vonnöten. Sie erhalten eine eingeschränkt gültige Kennung und Passwort in der Leihstelle der ULB. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.
Mehr Information zur Anmeldung an den Internet-Arbeitsplätzen finden Sie auf den Seiten der Zentralbibliothek.
Ist eine Fernleihe möglich?
Die rechtswissenschaftlichen Bibliotheken nehmen nicht direkt am Fernleihverkehr teil.
Anfragen können über die Zentralbibliothek gestellt werden.
Bibliothekskörbe im RWS I und RWS II
Gegen die Hinterlegung eines Pfands stehen Ihnen im Rechtswissenschaftlichen Seminar I und Rechtswissenschaftlichen Seminar II Bibliothekskörbe zur Verfügung, die Sie für den Transport Ihrer Arbeitsmaterialien nutzen können. Bitte an der Aufsicht erfragen.