Der Fachbereichsrat  ist neben dem Dekanat eines der beiden Organe des Fachbereichs. Als zentrales Gremium des Fachbereichs wählt er unter anderem das Dekanat, beschließt Studien- und Prüfungsordnungen und entscheidet über die Errichtung, Änderung und Auflösung wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten des Fachbereichs, über den jährlichen Haushaltsvorschlag sowie über Berufungsvorschläge und Habilitationen. Der Fachbereichsrat tagt mehrmals im Semester in öffentlichen Sitzungen.