Wie viel Überwachung gibt es in Deutschland? Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung entschieden, dass die Grundrechte eine Totalüberwachung verbieten. Bei der Einführung neuer Befugnisse muss die Gesetzgebung die bestehende Überwachungslast berücksichtigen. Doch wie lässt sich diese ermitteln? Eine Pilotstudie des Freiburger Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht hat 2025 einen ersten Ansatz für eine solche Überwachungsgesamtrechnung vorgelegt. Dazu wurden über 3200 Befugnisvarianten normativ auf ihre Eingriffsintensität und empirisch auf ihre Anwendungshäufigkeit untersucht. Der Vortrag stellt die von der Forschungsgruppe entwickelte Methodik zur Quantifizierung der Grundrechtsrelevanz und Anwendungshäufigkeit der untersuchten Überwachungsbefugnisse vor. Außerdem werden ausgewählte Ergebnisse aus der Auswertung des Datensatzes präsentiert. Abschließend gibt der Vortrag einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten des Projekts und offene Forschungsfragen.
Eckdaten:
Datum: 30.6.2025
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Jur2