Nach § 128a ZPO können mündliche Verhandlungen als Videoverhandlung stattfinden. Diese seit 2002 bestehende Möglichkeit rückte erst durch die Covid-19-Pandemie in den Fokus. Seitdem machen Gerichte immer mehr von der Videoverhandlung Gebrauch. Mitte 2024 trat eine Novelle in Kraft, die diese Art der Verhandlung maßgeblich fördern soll. Doch welchen Einfluss hat der Einsatz der Videoverhandlung eigentlich auf das Verhalten der Prozessbeteiligten? Müssen Verhandlungstaktik und Verhandlungsführung in einer Videoverhandlung verändert werden?

mit Alicia Mohnert, Psychologin und Volljuristin,

Hendrik Otten, Richter am Landgericht

und Hans Ulrich Otto, Rechtsanwalt, Notar und Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm

Die Veranstaltung ist zugleich Teil der Schwerpunktvorlesung „Recht des künstlichen Entscheidens“.

Eckdaten:
Datum: 3.12.2024
Uhrzeit: 18 Uhr c.t.
Ort: Hörsaal JUR3, Universitätsstraße 14-16, 48143 Münster

Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsplakat.