Inhaltlich ging es um das Verbot der Sonntagsarbeit. Ein Logistik-Unternehmen hatte in dem fiktiven Fall für die Adventssonntage eine Ausnahmegenehmigung nach § 13 ArbZG beantragt. Insbesondere ging es um den ersten Adventssonntag, der auf den „BlackFriday“ nachfolgte. Die Behörde hatte den Antrag für alle vier Sonntage abgelehnt. Wegen des unmittelbar bevorstehenden BlackFriday sollte nun über eine einstweilige Anordnung verhandelt werden.
Nach der Vorrunde bei DOMBERT Rechtsanwälte in Potsdam am 11.11.2022 ging es eine Woche später vor den VGH Mannheim. Der etwas bessere Schriftsatz und die gelungene Team-Arbeit waren schließlich die ausschlaggebenden Punkte für einen knappen Sieg gegen das ebenfalls sehr starke Team aus Bayreuth. Es war das erste Mal in der Geschichte des EDVMC, dass ein Teilnehmer (Jens Herrmann) sowohl den zivilrechtlichen Moot Court als auch den Verwaltungsrecht Moot Court der Studierendenvereinigung ELSA Deutschland gewonnen hatte.
Unterstützt wurde das Team durch den Vors. Richter am VG Dr. Bamberger (bekannt aus der Veranstaltung Höchstrichterliche Rechtsprechung des Unirep).
(Fotos: Jens Herrmann / Jessica Prauß, ELSA-Deutschland e.V)

Jens Herrmann & Tim Heidler