Am 22. September 2023 richtete die Forschungsstelle Bankrecht an der Universität Münster zum achten Mal den Münsteraner Bankrechtstag aus. Einmal mehr kamen zu diesem Anlass Vertreter aus Wissenschaft und Praxis zusammen, um aktuelle Fragen des Bankrechts zu diskutieren. Den Kern der Tagung bildeten fünf Vorträge hochkarätiger Referenten, an die sich jeweils eine Diskussion mit den Teilnehmenden anschloss. Fortgesetzt wurde der Austausch in den Pausen bei Kaffee, Kuchen und am Buffet.

Nach der Begrüßung durch Prof. Matthias Casper begann der Tag mit einem Vortrag der Richterin am Bundesgerichtshof im für Bankrecht zuständigen 11. Zivilsenat, Dr. Maria Derstadt. Frau Dr. Derstadt referierte zu aktueller bank- und kapitalmarktrechtlicher Rechtsprechung des BGH und nahm dabei unter anderem das Konkurrenzverhältnis zwischen spezialgesetzlicher Prospekthaftung und culpa in contrahendo in den Blick.

Prof. Matthias Casper

Im Anschluss folgte ein Referat von Prof. Robert Freitag, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der FAU Nürnberg, in dem dieser die im Regierungsentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes enthaltene Ausnahme von Finanzgeschäften im Interbankenbereich vom Anwendungsbereich der AGB-Inhaltskontrolle evaluierte.

Prof. Robert Freitag

Im Folgenden setzte sich Prof. Dörte Poelzig, Professorin für Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Hamburg, mit der schon seit einigen Jahren in § 4 Abs. 1a FinDAG gesetzlich verankerten Befugnis der BaFin zur Durchsetzung von Verbraucherrechten und deren Verhältnis zum zivilrechtlichen Rechtsschutz auseinander. Die Referentin beschränkte sich nicht auf die Analyse der genannten Regelung, sondern thematisierte die behördliche Durchsetzung in einem weiteren Kontext, wobei sie insbesondere auf Fragen des EU-Rechts einging.

Prof. Dörte Poelzig

Im Anschluss an das folgende Mittagsbuffet informierte Dr. Matthias Terlau, Partner der Sozietät Görg in Köln, über die jeweils als Kommissionsentwurf vorliegende dritte Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) und Zahlungsdiensteverordnung (PSR). Er erläuterte die in den Vorschlägen enthaltenen Änderungen und diskutierte das Verhältnis der geplanten Verordnung zum deutschen Zivilrecht.

Dr. Matthias Terlau

Den Abschluss des Bankrechtstags bildeten die von Dr. Nils Rümpker, Partner und Notar bei der Kanzlei Streitbörger in Münster, gewährten Einblicke in die bankrechtliche Prozessführung. Herr Dr. Rümpker erläuterte aktuelle Rechtsprechung zu verschiedenen praxisrelevanten Aspekten, etwa dem Verbraucherdarlehnsrecht sowie der Haftung für missbräuchliche Kontoverfügungen.

Dr. Nils Rümpker