Anerkennung von Prüfungsleistungen nach einem Studienortwechsel
Leistungsnachweise, die im Rahmen des Jurastudiums an einer anderen juristischen Fakultät erbracht wurden, können während der Sprechstunde bei Frau Wiebke Töpfer angerechnet werden. Zur Anrechnung wird das Formular für Studienortwechsler aus Wilma II benötigt. Bitte drucken Sie dieses Formular aus, unterschreiben es und reichen es zusammen mit den anzurechnenden Leistungsnachweisen bei Frau Töpfer ein.