Über das FSI
Das Freiherr-vom-Stein-Institut ist die wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Universität Münster. Aufgaben, Stellung und Organisation des Instituts ergeben sich aus der Satzung. Das Freiherr-vom-Stein-Institut hat die Aufgabe, kommunal- und staatswissenschaftliche Grundlagenarbeit zu leisten sowie die Verbindung zwischen der Wissenschaft und der kommunalen Praxis und den Erfahrungsaustausch zwischen beiden Bereichen zu fördern.
Das Institut ist eine Einrichtung des Landkreistages Nordrhein-Westfalen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Münster. Es nahm am 1. April 1981 seine Arbeit auf. Über die Zusammenarbeit mit der Universität Münster haben der Landkreistag und die Universität eine Vereinbarung geschlossen. Das Institut ist als "Einrichtung an der Universität" gem. § 29 Abs. 5 des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannt.
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen und dem Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband gehört auch das Sparkassenrecht zu den Forschungsgebieten.
Die in der Satzung geregelte Verfassung des Instituts sichert ihm die volle wissenschaftliche Freiheit bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Organe des Instituts sind der Vorstand, der Beirat, das Kuratorium und der Leiter.